Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die weitere Bauleit- und Erschließungsplanung auf der Grundlage des Bebauungsvorschlages C zügig durchzuführen.


Darlegung des Sachverhaltes:

Nachdem die Grundstücksverhandlungen abgeschlossen wurden, kann nunmehr das Aufstellungsverfahren für die 59. Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Nr. 94 „Steider Straße Süd“ durchgeführt werden.

 

Das Planungsbüro IPW aus Wallenhorst hat zwischenzeitlich erste Konzepte und Vorplanungen durchgeführt, die der Bauleitplanung als Grundlage dienen sollen. Die beiden Alternativen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zur Erläuterung:

Bei beiden Alternativen können nach jetzigem Stand 42 Bauplätze ausgewiesen werden. Zum Gutswald Stovern  (FFH-Gebiet) ist ein 30 m breiter Schutzstreifen erforderlich, der im Eigentum der Gemeinde verbleibt und auch eingezäunt werden muss, damit von den Anwohnern keine Gartenabfälle etc. dort abgelagert werden können. Zulässig ist im südlichen Bereich dieses Schutzstreifens der Bau eines Regenrückhaltebeckens (RRB), damit das anfallende Oberflächenwasser schadlos in den Graben am Scheperjanspättken, also somit in den Ahlder Bach, abgeführt werden kann. Das Schmutzwasser kann im freien Gefälle verlegt werden. Sollte sich dennoch herausstellen, dass eine Pumpstation benötigt wird, so kann diese im Bereich des RRB errichtet werden, so dass keine Baufläche verloren geht.

 

Bei beiden Alternativen erfolgt die Hauptzuwegung von der Steider Straße. Eine zweite Ausfahrt aus dem geplanten Wohngebiet ist aber in jedem Fall zwingend notwendig. Hierin liegt auch der Hauptunterschied der beiden Alternativen. Seitens der Verwaltung wird die Ausfahrt über den Winkelweg befürwortet, da dieser auf 7 m Breite ausgebaut werden kann, während der Stichweg des Bruchweges schmaler ist. Eine Fuß-/Radwegverbindung von diesem Stichweg bis zum geplanten Wendehammer sollte jedoch zusätzlich eingeplant werden, damit eine schnelle Verbindung zum Schulzentrum und zur Großraumsporthalle besteht. Außerdem ist zu überlegen, ob das freie Grundstück zwischen Bplangrenze und Stichweg nicht doch bebaut werden kann, wenn das Lärmgutachten dies zulässt.

 

Wenn eine Entscheidung erfolgt ist, mit welcher Planung weiter geplant werden soll, kann kurzfristig mit der F-planänderung und dem B-plan begonnen werden. Wenn die Planung ohne Probleme durchgeführt werden kann, ist mit der Planreife noch in diesem Jahr zu rechnen und die Baumaßnahmen sowie die Vermarktung der Baugrundstücke können im Frühjahr 2020 erfolgen.

 

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass nach den erfolgten Baugrunduntersuchungen festzustellen ist, dass der Baugrund wie bei der Straße ohne entsprechenden Bodenaustausch nicht geeignet ist, die Erschließung und die Bebauung mit Wohnhäusern durchzuführen. Potenzielle Bauinteressenten werden im Zuge der Vermarktung auf diese Situation hingewiesen.

 

Ortsbürgermeister Hermeling weist darauf hin, dass zwischenzeitlich zwei neue Varianten vorliegen. Zum einen die Variante C mit zwei Zuwegungen zur Steider Straße und 43 Bauplätzen und zum anderen die geänderte Variante B mit der Zuwegung zum Winkelweg, allerdings abgesperrt durch einen Poller und 42 Bauplätzen.

 

Bürgermeister Kaiser erläutert beide Varianten und merkt an, dass die Variante C von der Verwaltung bevorzugt wird.

Ratsherr Bäumker spricht sich positiv für die Variante C aus, da hier auch ein Bauplatz mehr zur Verfügung stehen würde.

Ratsfrau Schulte-Weß erkundigt sich, ob die Variante mit der Zufahrt zum Bruchweg nun komplett ausgeschlossen werden kann. Bürgermeister Kaiser bestätigt dies mit der Ergänzung, dass dort ein drei Meter breiter Fuß- und Radweg entstehen soll. Für PKW´s ist dieser Weg aber nur im Notfall zu befahren.

Wenn der Bruchweg neu erschlossen werden sollte, würde ein Wendehammer mit einem Durchmesser von 18 Metern benötigt. Ansonsten könnten Müllfahrzeuge nicht in die Straße einfahren, da ein Rückwärtsfahren der Fahrzeuge nicht rechtmäßig wäre.

 

Ratsherr Winnemöller spricht sich ebenfalls positiv für die Variante C aus.

Ortsbürgermeister Hermeling erkundigt sich, ob in dem mittleren Bebauungsbereich auch ein weiteres Baugrundstück möglich wäre. Bürgermeister Kaiser erklärt, dass bestimmte rechtliche Voraussetzungen eingehalten werden müssen, ebenso wie die Möglichkeit, ein Doppelhaus zu errichten. Die Grundstücke müssen dementsprechend groß genug sein und die Verwaltung möchte auch unterschiedliche Größen anbieten können. Da es sich aber noch nicht um den endgültigen Entwurf handelt, werden noch weitere Optimierungen hinsichtlich der Grundstücksgrenzen erfolgen.

 

Eine Anliegerin des Winkelwegs äußert, dass sie ebenfalls die Variante C begrüßt, insbesondere aufgrund der angrenzenden Oberschule.

Ein weiterer Zuhörer erkundigt sich, ob in diesem Wohngebiet Mehrfamilienhäuser zugelassen werden (ähnlich wie beim Baugebiet Sandkamp I). Fachbereichsleiter Buers erläutert, dass für alle Wohngebiete in Salzbergen viele Freiheiten vorgesehen sind, insbesondere um Anwohner nicht einzuschränken. Allerdings sind in dem Wohnbaugebiet Steider Straße Süd max. zwei Wohneinheiten auf einem Grundstück, und eine zwei-geschossige Bebauung möglich (Gesamthöhe von max. zehn Meter). Mehrfamilienhäuser wie im Sandkamp I werden somit nicht zugelassen.

 

Bürgermeister Kaiser weist darauf hin, dass die Grundstücksverhandlungen weiter geführt werden, ebenso wie die Bauleitplanung. Mit der Vermarktung der Baugrundstücke kann aber erst im Jahr 2020 gerechnet werden. Bei der Vergabe der Plätze wird die Liste der Bewerber nach einem bestimmten Kriterienkatalog abgearbeitet.

Ein Zuhörer fragt, mit welchem Grundstückspreis gerechnet werden kann. Bürgermeister Kaiser gibt an, dass ein genauer Preis noch nicht fest stehe.

 

Der Ortsrat Steide beschließt einstimmig die Variante C.