a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung
am 13.04.2021 die Durchführung der Behördenbeteiligung und die erneute
öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB (3. Verfahrensdurchgang) des Bebauungsplanes
Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“ beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich Begründung,
Umweltbericht, schalltechnischer Beurteilung und wasserwirtschaftlicher
Vorplanung hat in verkürzter Form in der Zeit vom 22.04.2021 – 14.05.2021
erneut öffentlich ausgelegen.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf des Bebauungsplanes eine
Stellungnahme bis zum 14.05.2021 abzugeben.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen hat das Büro IPW Ingenieurplanung
Wallenhorst einen Abwägungsvorschlag erarbeitet, der als Anlage dieser
Beschlussvorlage beigefügt ist.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen zu diesem
Bebauungsplan muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat
abschließend gefasst werden.
Daher sind auch die Abwägungsvorschläge der frühzeitigen Bürger- und
Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung aus dem Jahre 2018
ebenfalls als Anlage beigefügt.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligungen und erfolgter
Abwägung der Stellungnahmen kann der Satzungsbeschluss durch den Rat der
Gemeinde Salzbergen gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage BV/192/2021 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“, vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 68
„Gewerbegebiet an der OKE“, einschließlich Begründung nebst Anlagen als
Satzung.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse
nicht.