Betreff
Bebauungsplan Nr. 68 "Gewerbegebiet an der OKE"
a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/192/2021
Aktenzeichen
622-21.68
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 die Durchführung der Behördenbeteiligung und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB (3. Verfahrensdurchgang) des Bebauungsplanes Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“ beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich Begründung, Umweltbericht, schalltechnischer Beurteilung und wasserwirtschaftlicher Vorplanung hat in verkürzter Form in der Zeit vom 22.04.2021 – 14.05.2021 erneut öffentlich ausgelegen.

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf des Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 14.05.2021 abzugeben.

Zu den eingegangenen Stellungnahmen hat das Büro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst einen Abwägungsvorschlag erarbeitet, der als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen zu diesem Bebauungsplan muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat abschließend gefasst werden.

Daher sind auch die Abwägungsvorschläge der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung aus dem Jahre 2018 ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligungen und erfolgter Abwägung der Stellungnahmen kann der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.

 


Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage BV/192/2021 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“, vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“, einschließlich Begründung nebst Anlagen als Satzung.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse nicht.