Betreff
Neuausrichtung der Seniorenarbeit in der Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/063/2018
Aktenzeichen
022-46
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.09.2017 wurde beschlossen, durch das Beratungsbüro pro-t-in die Seniorenarbeit in Salzbergen zu untersuchen und Vorschläge für eine Aktivierung der Senioren zu unterbreiten.

Die Finanzierung konnte aus dem Werkstattplan Emsland des Landkreises sichergestellt werden. Auf die Beschlussvorlage 2017-97 wird Bezug genommen.

 

Es wurden ein Workshop und eine Börse durchgeführt. Die Ergebnisse der Beratungen mit Vertretern, der Vereine und Verbände, der Kirchen, dem Seniorenbeirat und interessierten Senioreinnen und Senioren wurden in der Sitzung des Jugend-, Sport- und Sozialausschusses am 15.03.2018 vorgestellt. Es wurden 3 Präsentationen bzw. Ergebnisdokumentationen des Büros pro-t-in erstellt. Diese 3 Dokumente sind der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es viele Angebote für Seniorinnen und Senioren in Salzbergen durch die ortsansässigen Vereine, Verbände und die Kirchen gibt.  Seitens des Büros wird für die Neuausrichtung der Seniorenarbeit in Salzbergen empfohlen, die Netzwerkarbeit zwischen Senioren/-innen, Ehrenamt und Hauptamt zu verbessern, die Koordination der Bedarfe und Angebote zu optimieren und eine/n zentrale/n Ansprechpartner/in zu benennen, die/der sich um die Netzwerkarbeit/ Kommunikation für und zwischen den Seniorinnen/ Senioren kümmert.

 

In den Veranstaltungen wurden Bedarfe zur „Alltagsbewältigung“ (z.B. Fahrdienst, Einkaufshilfe, Ärzteverfügbarkeit), für „Information und Öffentlichkeitsarbeit“ (Neue Kommunikationswege Senioren – Institutionen/Senioren-Senioren) und für diverse „individuelle Angebote“ benannt.

 

Um diese Bedarfe zu decken, wird vorgeschlagen, die Seniorenarbeit als neuen Baustein im bestehenden Familienzentrum zu integrieren.

 

Das Familienzentrum St. Cyriakus Salzbergen befindet sich in Trägerschaft der Katholischen Kirchengemeinde. Im Rahmen eines Teilzeitvertrages ist die Leitung bei der Kirchengemeinde beschäftigt. Finanziert wird das Familienzentrum im Wesentlichen durch die Förderung des Landkreises Emsland und mit einem Zuschuss des Bistums Osnabrück. Die Räumlichkeiten im Alten Gasthaus Schütte werden durch die Gemeinde Salzbergen gegen eine Anerkennungsgebühr zur Verfügung gestellt. Ebenfalls erfolgt eine Unterstützung der Verwaltungstätigkeiten durch Mitarbeiter/innen des Rathauses. Bereits heute ist ein Baustein des Familienzentrums die Mehrgenerationenbegegnung. 

 


Beschlussempfehlung:

  1.  „Seniorenarbeit in Salzbergen“ wird künftig ein Baustein in der Arbeit des Familienzentrums St. Cyriakus Salzbergen und soll organisatorisch in das bestehende Familienzentrum integriert werden.

 

  1. Die Integration in das Familienzentrum wird nur mit Zustimmung von Landkreis, Bistum und Kirchengemeinde möglich sein. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Zustimmung des Trägers und der Förderer des Familienzentrums einzuholen. Ist eine Integration der Aufgabe in das bestehende Familienzentrum nicht möglich, ist die Ansiedlung in der Organisationstruktur der Gemeinde Salzbergen alternativ zu prüfen. Räumlich sollte die Stelle aber im alten Gasthaus Schütte untergebracht werden.

 

  1. Zusätzlich zu der Leitung des Familienzentrums mit ihren bestehenden Aufgaben wird in einem sog. „Geringfügigen Beschäftigungsverhältnis“ (max. 10 Std. wöchentlich) eine weitere Person beschäftigt, die sich ausschließlich um die Belange der Senior/inn/en in der Gemeinde kümmern soll. Die Stelle ist der Leitung des Familienzentrums unterzuordnen,

 

  1. Die Personalkosten für die zusätzliche Stelle sind durch die Gemeinde zu tragen. Eine Beschäftigung beim Träger des Familienzentrums, der Kirchengemeinde, bei entsprechender Bezuschussung durch die Gemeinde, ist anzustreben, alternativ ist eine Beschäftigung bei den Wirtschaftsbetrieben der Gemeinde Salzbergen GmbH zu prüfen.

 

  1. Zur Beratung, Initiierung und Durchführung von Aktionen und Projekten des Familienzentrums sollen zwei Aktivkreise, einen für die Belange junger Familien, einen weiteren für die Belange der Senioren, eingerichtet werden

 

Es bietet sich an, Mitglieder aus dem bisherigen Arbeitskreis „Soziales Netzwerk Rückenwind“ für den Bereich der Familien bzw. aus dem jetzigen Seniorenbeirat für den Bereich der Seniorinnen/ Senioren für die Aktivkreisarbeit zu gewinnen. Weitere interessierte Personen sollen motiviert werden, in diesem Kreis mitzuarbeiten. Es soll eine enge Vernetzung mit bestehenden Vereinen, Verbänden und Gruppen in der Senioren- und Familienarbeit hergestellt werden. Konkurrenzen in der Arbeit sind zu vermeiden.

 

  1. Der bestehende Seniorenbeirat wird aufgelöst, die einschlägige Richtlinie aufgehoben.

 


Stellungnahme der Kämmerei:


Für eine geringfügige Beschäftigung im Umfang von 10 Stunden wöchentlich fallen Arbeitgeberpersonalkosten in Höhe von ca. 600,00 € pro Monat an. Für das Haushaltsjahr 2018 wären es somit ca. 3000,00 €.  Die Kosten sind im Haushalt unter der Kostenstelle 43100 berücksichtigt und können dem Anstellungsträger erstattet werden. Zusätzlich stehen dort ca. 800 € für Sachkosten zur Verfügung.