Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 „Industriegebiet Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“
a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Auslegungsbeschluss
Vorlage
BV/035/2023
Aktenzeichen
622-21.114
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Industriegebiet Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“ beschlossen. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung neuer Gewerbeflächen in Holsterfeld, westlich der Autobahn geschaffen werden.

 

Die Gemeinde Salzbergen hat das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst mit der Erarbeitung der Bauleitplanunterlagen beauftragt.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde in Form einer öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 23.12.2022 – 25.01.2023 durchgeführt. Stellungnahmen sind seitens der Öffentlichkeit nicht eingegangen.

 

Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gleichzeitig aufgefordert worden, zu den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes bis zum 25.01.2023 entsprechende Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorzutragen. Hiervon wurde seitens der bekannten Stellen Gebrauch gemacht. Sowohl der Landkreis Emsland als auch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt hat noch auf weiterführende Unterlagen/Gutachten (Artenschutzbeitrag, Biotoptypenkartierung im Rahmen des Umweltberichts und eine schalltechnische Beurteilung) hingewiesen, die aber bereits von Beginn an seitens der Verwaltung berücksichtigt und beauftragt wurden. Die vorgenannten Unterlagen werden Bestandteil der öffentlichen Auslegung.

 

Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat einen Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet, welcher als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt ist. Hierüber ist ein vorläufiger Beschluss zu fassen.

 

 

b)

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und abschließender Überarbeitung der Verfahrensunterlagen, kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.

 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes (Planteil) werden die Begründung, der Umweltbericht einschließlich Artenschutzbeitrag, die schalltechnische Beurteilung und die Wasserwirtschaftliche Vorplanung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausliegen.

 


Beschlussempfehlung:

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage aufgeführte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung vorzunehmen.

 

b)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 114 „Industriegebiet Holsterfeld-West, 1. Erweiterung“, einschließlich Begründung nebst oben aufgeführten Anlagen und die Durchführung der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Durch diesen Beschluss ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.