Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/010/2023 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 106 „Ortsmitte, Bereich zwischen Poststraße, Am Gillenbrink, Bahnlinie und L 39“ eingegangen sind, vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 106 „Ortsmitte, Bereich zwischen Poststraße, Am Gillenbrink, Bahnlinie und L 39“, einschließlich Begründung nebst Anlagen als Satzung.
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
11.09.2018 die Aufstellung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes Nr. 106 „Ortsmitte, Bereich zwischen Poststraße, Am
Gillenbrink, Bahnlinie und L 39“ beschlossen. Die Durchführung der
Bauleitplanung erfolgt in einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB).
Die erforderliche
frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung wurde im April/Mai 2022
durchgeführt. Der Beschluss über die zu diesem Verfahrensschritt vorgetragenen
Stellungnahmen und der erfolgten Abwägung wurde in der
Verwaltungsausschusssitzung am 13.12.2022 gefasst. Gleichzeitig erfolgte auch
der Auslegungsbeschluss. Hierzu wird auf die Vorlage BV/128/2022 verwiesen.
Da es sich um ein
großflächiges Einzelhandelsvorhaben handelt, war es erforderlich, vor der
Durchführung der öffentlichen Auslegung eine raumordnerische Beurteilung beim
Landkreis Emsland zu beantragen. Das Raumordnungsverfahren untersucht,
inwieweit ein Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der
Raumordnung übereinstimmt und wie solche Planungen und raumordnerische
Gesichtspunkte aufeinander abgestimmt werden können. Diese interkommunale
Abstimmung konnte im Sommer diesen Jahres erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Entwurf des
o.a. Bebauungsplanes, einschließlich Begründung nebst Anlagen, lag in der Zeit
vom 30.12.2022 – 30.01.2023 im Rathaus öffentlich aus. Zusätzlich konnten die
Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen eingesehen werden. In
diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den
Entwurfsunterlagen zu äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Im vorgenannten
Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind
über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden,
zum Entwurf des Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 30.01.2023
abzugeben.
Das Planungsbüro
Regionalplan & uvp, Peter Stelzer hat die Abwägungsvorschläge zu den
vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind,
erarbeitet.
Hierzu ist
insbesondere auf die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr (NLStBV) einzugehen, die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung noch eine Verkehrs- und leistungstechnische Untersuchung für den
Knotenpunkt L 39 / K312 / Poststraße fordert. Hierzu wurde bereits ein
Planungsbüro beauftragt, welches derzeit diese Verkehrsuntersuchung des
Knotenpunktes durchführt. Der entsprechende Nachweis ist vor Inkrafttreten des
Bebauungsplanes der NLStBV vorzulegen.
Zudem hat der
Landkreis Emsland noch auf die Klarstellung und Berichtigung einzelner
textlicher Festsetzungen im Bebauungsplan (u.a. im Hinblick auf die
abgestimmten Verkaufsflächenzahlen) hingewiesen, die nun im Entwurf
eingearbeitet und geändert wurden.
Die erarbeiteten
Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen (sowohl von der frühzeitigen
Beteiligung als auch von der öffentlichen Auslegung) sind als Anlage beigefügt.
Der Beschluss über
alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der
einzelnen Verfahrensschritte und erfolgter Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen, kann demnach der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
106 „Ortsmitte, Bereich zwischen Poststraße, Am Gillenbrink, Bahnlinie und L
39“, einschließlich Begründung und Anlagen durch den Rat der Gemeinde
Salzbergen gefasst werden. Folgende Anlagen sind Bestandteil des
Bebauungsplanes und sind dieser Beschlussvorlage beigefügt:
-
Begründung,
einschließlich Umweltbericht
-
Biotoptypenkartierung
-
Schalltechnischer
Bericht
-
Verkehrsuntersuchung
-
Stellungnahme
zum Störfallbetrieb H&R, einschließlich Abstandsplan
-
Raumordnerische
Beurteilung
Ratsherr Elling
weist darauf hin, dass die CDU dem Satzungsbeschluss zustimmen wird, da durch
die vorliegende Bauleitplanung die Nahversorgung in Salzbergen nachhaltig
gesichert und mit der Erweiterung der Verkaufsflächen auch maßgeblich
verbessert werden kann. Einziger Wermutstropfen sei, dass mit diesem Projekt
erneut kein Drogriemarkt angesiedelt werden konnte. Genügend Kaufkraft ist am
Standort Salzbergen nachweislich vorhanden. Aber die Drogeriemärkte vergrößern
lieber in den umliegenden Gemeinden ihre Filialen, statt in Salzbergen eine
neue Filiale zu eröffnen.
Ratsherr Walter
stimmt Ratsherr Elling zu und stellt fest, dass auch die SPD Satzungsbeschluss
zustimmen wird. Aus seiner Sicht gehört ein Drogeriemarkt zur Grundversorgung
für einen Ort in der Größe von Salzbergen. Die Gemeinde habe alles getan, um
einen Drogeriemarkt in Salzbergen anzusiedeln. Mit dem vorliegenden Projekt
wurde ein optimaler Standort quasi auf dem Silbertablett präsentiert. Auch wenn
Salzbergen in dieser Frage bislang immer wieder enttäuscht wurde, gibt er die
Hoffnung nicht auf, dass sich in Zukunft noch ein entsprechender Markt in
Salzbergen ansiedeln wird.