Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/009/2023 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen, die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangen sind, vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen fasst den Feststellungsbeschluss zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Ortsmitte, Bereich zwischen Poststraße, Am Gillenbrink, Bahnlinie und L 39“, einschließlich Begründung und Anlagen.
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
11.09.2018 die Aufstellung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes Nr. 106 „Ortsmitte, Bereich zwischen Poststraße, Am
Gillenbrink, Bahnlinie und L 39“ beschlossen. Die Durchführung der
Bauleitplanung erfolgt in einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB).
Die erforderliche
frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung wurde im April/Mai 2022
durchgeführt. Der Beschluss über die zu diesem Verfahrensschritt vorgetragenen
Stellungnahmen und der erfolgten Abwägung wurde in der
Verwaltungsausschusssitzung am 13.12.2022 gefasst. Gleichzeitig erfolgte auch
der Auslegungsbeschluss. Hierzu wird auf die Vorlage BV/128/2022 verwiesen.
Da es sich um ein
großflächiges Einzelhandelsvorhaben handelt, war es erforderlich, vor der
Durchführung der öffentlichen Auslegung eine raumordnerische Beurteilung beim
Landkreis Emsland zu beantragen. Das Raumordnungsverfahren untersucht,
inwieweit ein Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der
Raumordnung übereinstimmt und wie solche Planungen und raumordnerische
Gesichtspunkte aufeinander abgestimmt werden können. Diese interkommunale
Abstimmung konnte im Sommer diesen Jahres erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Entwurf der
o.a. 60. Änderung des Flächennutzungsplanes, einschließlich Begründung nebst
Anlagen, lag in der Zeit vom 30.12.2022 – 30.01.2023 im Rathaus öffentlich aus.
Zusätzlich konnten die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen
eingesehen werden. In diesem Zeitraum hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit,
sich zu den Entwurfsunterlagen zu äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch
gemacht.
Im vorgenannten
Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sind
über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden,
zum Entwurf dieser Flächennutzungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum
30.01.2023 abzugeben.
Das Planungsbüro
Regionalplan & uvp, Peter Stelzer hat die Abwägungsvorschläge zu den
vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind,
erarbeitet.
Hierzu ist
insbesondere auf die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr (NLStBV) einzugehen, die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung noch eine Verkehrs- und leistungstechnische Untersuchung für den
Knotenpunkt L 39 / K312 / Poststraße fordert. Hierzu wurde bereits ein
Planungsbüro beauftragt, welches derzeit diese Verkehrsuntersuchung des
Knotenpunktes durchführt. Der entsprechende Nachweis ist anschließend der
NLStBV vorzulegen.
Zudem hat der
Landkreis Emsland noch auf die Klarstellung und Berichtigung einzelner
textlicher Festsetzungen im Bebauungsplan (u.a. im Hinblick auf die
abgestimmten Verkaufsflächenzahlen) hingewiesen, die nun im Entwurf
eingearbeitet und geändert wurden.
Die erarbeiteten
Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen (sowohl von der frühzeitigen
Beteiligung als auch von der öffentlichen Auslegung) sind als Anlage beigefügt.
Der Beschluss über
alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der
einzelnen Verfahrensschritte und erfolgter Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen, kann demnach der Feststellungsbeschluss für die 60. Änderung
des Flächennutzungsplanes, einschließlich Begründung und Anlagen durch den Rat
der Gemeinde Salzbergen gefasst werden. Folgende Anlagen sind Bestandteil der
Flächennutzungsplanänderung und sind dieser Beschlussvorlage beigefügt:
-
Begründung,
einschließlich Umweltbericht
-
Biotoptypenkartierung
-
Schalltechnischer
Bericht
-
Verkehrsuntersuchung
-
Stellungnahme
zum Störfallbetrieb H&R, einschließlich Abstandsplan
-
Raumordnerische
Beurteilung