hier: Entlastung gemäß § 129 NKomVG
Darlegung des Sachverhaltes:
Die Gemeinde
Salzbergen hat den doppischen Jahresabschluss 2014 aufgestellt.
Der Jahresabschluss
2014 weist folgendes Ergebnis aus:
Ergebnisrechnung:
Ordentliche
Erträge: 13.862.229,82
Euro
Ordentliche
Aufwendungen: 14.016.164,10
Euro
Ordentliches
Ergebnis: -153.934,28 Euro
Außerord. Erträge: 163.467,70 Euro
Außerord.
Aufwendungen:
40.437,25 Euro
Außerord. Ergebnis: 123.030,45 Euro
Jahresergebnis: -30.903,83 Euro
Finanzrechnung:
Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit: 895.420,25 Euro
Saldo aus
Investitionstätigkeit: -750.712,70 Euro
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit: -1.521.652,59 Euro
Saldo aus
HH-unwirks. Vorgängen: 127.802,13 Euro
Ergebnis
Finanzrechnung: -1.249.142,91 Euro
Hinsichtlich des
Prüfungsansatzes und der Prüfungshandlungen wurde seitens des RPA bestätigt,
dass
• der Haushaltsplan 2014 eingehalten
worden ist,
• die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
• bei den Erträgen und Aufwendungen
sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und
Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
• sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und
• der Jahresabschluss 2014 die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Salzbergen
darstellt.
Anhaltspunkte, die
gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen, haben sich nicht ergeben.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der
Gemeinde Salzbergen beschließt den Jahresabschluss 2014 in der vorgelegten Form
und nimmt den Prüfbericht und die Stellungnahme zur Kenntnis.
Dem Bürgermeister
wird Entlastung erteilt.
Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis wird durch Entnahme aus der
Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses (§ 110, Abs. 6, Satz 2 NKomVG)
ausgeglichen und der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis wird der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (§ 110, Abs. 6,
Satz 2 NKomVG) zugeführt.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen für den aktuellen Haushalt der Gemeinde ergeben sich aus dem
Jahresabschluss 2014 nicht.