Betreff
Jahresrechnung 2014
hier: Entlastung gemäß § 129 NKomVG
Vorlage
BV/238/2021
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

Die Gemeinde Salzbergen hat den doppischen Jahresabschluss 2014 aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2014 weist folgendes Ergebnis aus:

 

Ergebnisrechnung:

 

Ordentliche Erträge:                                      13.862.229,82 Euro

Ordentliche Aufwendungen:                     14.016.164,10 Euro

Ordentliches Ergebnis:                                     -153.934,28 Euro

 

Außerord. Erträge:                                                              163.467,70 Euro

Außerord. Aufwendungen:                             40.437,25 Euro

Außerord. Ergebnis:                                           123.030,45 Euro

 

Jahresergebnis:                                                     -30.903,83 Euro

 

 

Finanzrechnung:

 

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit:               895.420,25 Euro

Saldo aus Investitionstätigkeit:                      -750.712,70 Euro

Saldo aus Finanzierungstätigkeit:                               -1.521.652,59 Euro

Saldo aus HH-unwirks. Vorgängen:                127.802,13 Euro

 

Ergebnis Finanzrechnung:                                               -1.249.142,91 Euro

 

 

Hinsichtlich des Prüfungsansatzes und der Prüfungshandlungen wurde seitens des RPA bestätigt, dass

             der Haushaltsplan 2014 eingehalten worden ist,

             die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,

             bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist 

             sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und

             der Jahresabschluss 2014 die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Salzbergen darstellt.

 

Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen, haben sich nicht ergeben.

 

 


Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Jahresabschluss 2014 in der vorgelegten Form und nimmt den Prüfbericht und die Stellungnahme zur Kenntnis.

Dem Bürgermeister wird Entlastung erteilt.

Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis wird durch Entnahme aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses (§ 110, Abs. 6, Satz 2 NKomVG) ausgeglichen und der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (§ 110, Abs. 6, Satz 2 NKomVG) zugeführt.






Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen für den aktuellen Haushalt der Gemeinde ergeben sich aus dem Jahresabschluss 2014 nicht.