hier: Aufstellungsbeschluss
Darlegung des
Sachverhaltes:
Aus dem Baugebiet Feldhook erreichten die Verwaltung Anfang des Jahres
vermehrt Anfragen von dort wohnhaften Eigentümern, die auf Ihrem Grundstück
diverse Bauabsichten planen und verfolgen. Hierbei gab es verschiedene Anfragen
zu An- und Umbaumöglichkeiten, zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses auf dem
Grundstück oder sogar die Planung von Mehrparteienhäuser.
Der Bebauungsplan Nr. 56 „Feldhook“ stammt aus dem Jahre 1991 und
schränkt die Bauabsichten im Vergleich zu den heutigen Festsetzungen in den
Bebauungsplänen erheblich ein.
Nach bereits erfolgter Beratung in den politischen Gremien soll der
Grundsatz der Innen- und Nachverdichtung in diesem Bereich verfolgt werden.
Hierzu bedarf es einer Bebauungsplanänderung.
Unter anderem sind die baurechtlichen Festsetzungen auf den heutigen
Standard umzusetzen. Zudem sollen insbesondere die überbaubaren Bereiche als
auch das Maß der baulichen Nutzung je Grundstück überdacht werden.
Um das Bauleitplanverfahren durchführen zu können, ist zunächst der
notwendige Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Feldhook“, aufzustellen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Durch diesen Beschluss ergeben sich keine haushaltsrechtlichen
Auswirkungen.