a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Darlegung des
Sachverhaltes:
a)
In der am 15.12.2020 durchgeführten Sitzung des Verwaltungsausschusses
wurde der Auslegungsbeschluss zum o.a. Bauleitplanverfahren gefasst.
Der Entwurf der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“
lag in der Zeit vom 22.02.2021 – 24.03.2021 öffentlich aus. In diesem Zeitraum
hatten sowohl Bürger- als auch Behörden die Möglichkeit, ihre Bedenken und
Anregungen vorzutragen. Seitens der Bürger sind keine Stellungnahmen
eingegangen.
Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert
und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung
eine Stellungnahme bis zum 24.03.2021 abzugeben. Das Planungsbüro IPW,
Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten
Stellungnahmen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.
Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter
Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde
Salzbergen gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage BV/184/2021 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen im
Rahmen der Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17
„Industriegebiet“, vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 6. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“ einschließlich Begründung als
Satzung.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse
nicht.