Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 „Industriegebiet“ , 6. vereinfachte Änderung
a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/184/2021
Aktenzeichen
622-21.17.6
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

a)

In der am 15.12.2020 durchgeführten Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde der Auslegungsbeschluss zum o.a. Bauleitplanverfahren gefasst.

 

Der Entwurf der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“ lag in der Zeit vom 22.02.2021 – 24.03.2021 öffentlich aus. In diesem Zeitraum hatten sowohl Bürger- als auch Behörden die Möglichkeit, ihre Bedenken und Anregungen vorzutragen. Seitens der Bürger sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 24.03.2021 abzugeben. Das Planungsbüro IPW, Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.

 


Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage BV/184/2021 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen im Rahmen der Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“, vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Industriegebiet“ einschließlich Begründung als Satzung.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse nicht.