hier: 6. BA Bahnhofstraße-West
Darlegung des Sachverhaltes:
Der aktuelle Ablauf der Ortskernsanierung sieht vor, nach dem
diesjährigen Abschnitt „Poststraße Mitte“ im kommenden Jahr die Sanierung in
der Bahnhofstraße fortzuführen. Da dieser Bereich der Bahnhofstraße nicht mehr
Bestandteil des Auftrages des Büros Häfner, Jimenez, Betke, Jarosch aus Berlin
ist, wurde im Jahr 2020 eine Ausschreibung für die Planungsleistung der
Bahnhofstraße von der Einmündung Sudmeyerstraße bis zur L39 durchgeführt,
welche das Büro Lindschulte, Nordhorn, für sich gewinne konnte.
Im November 2020 hat die erste Planungsbesprechung mit dem Büro
Lindschulte stattgefunden und im Februar 2021 wurden der Verwaltung die ersten
Vorentwürfe vorgestellt.
Die Straßenplanung sieht - wie schon in der Emsstraße - eine 6 Meter
breite gepflasterte Straße für den Abschnitt von der Einmündung Sudmeyerstraße
bis einschließlich Einmündung Wessendorfstraße und für den Abschnitt von der
Einmündung Wessendorfstraße bis zur L39 eine 7 Meter breite, asphaltierte
Straße mit beidseitigen Fahrradschutzstreifen vor. Die Nebenanlagen sollen wie
in den bereits ausgeführten Bauabschnitten in Pflasterbauweise erstellt werden
und umfassen Flächen für Baumpflanzungen, Straßenbeleuchtung, PKW-Stellplätze
in Längsaufstellung, ca. 2,5 Meter breite Gehwege und Freiflächen zur Nutzung
von Außengastronomie bzw. eine Platzgestaltung mit Bezug auf die ehemalige
Spinnerei / Weberei Stegemann und Overhues im Einmündungsbereich des
Overhuesweges in die Bahnhofstraße.
Der beschriebene Abschnitt der Bahnhofstraße von der Sudmeyerstraße bis
zur L39 soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei die Abgrenzung der beiden
Bauabschnitte noch nicht endgültig feststeht.
Nach einer ersten Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten 971.000 EURO
Beschlussempfehlung:
Der Gemeindeentwicklungsausschuss beschließt die Planung zur
Ortskernsanierung, 6. Bauabschnitt Bahnhofstraße-West weiter voranzutreiben und
im Jahr 2022 mit der Umsetzung zu beginnen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Finanzierung der Baumaßnahme ist über das
Städtebauförderungsprogramm geplant. Hierfür werden im Haushalt 2022 unter der Investitionsnummer I-15-0011
ausreichende Haushaltsmittel eingestellt. Entsprechende Förderung ist zu
berücksichtigen.