Betreff
Ortskernsanierung
hier: 6. BA Bahnhofstraße-West
Vorlage
BV/171/2021
Aktenzeichen
621-60.57
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Der aktuelle Ablauf der Ortskernsanierung sieht vor, nach dem diesjährigen Abschnitt „Poststraße Mitte“ im kommenden Jahr die Sanierung in der Bahnhofstraße fortzuführen. Da dieser Bereich der Bahnhofstraße nicht mehr Bestandteil des Auftrages des Büros Häfner, Jimenez, Betke, Jarosch aus Berlin ist, wurde im Jahr 2020 eine Ausschreibung für die Planungsleistung der Bahnhofstraße von der Einmündung Sudmeyerstraße bis zur L39 durchgeführt, welche das Büro Lindschulte, Nordhorn, für sich gewinne konnte.

Im November 2020 hat die erste Planungsbesprechung mit dem Büro Lindschulte stattgefunden und im Februar 2021 wurden der Verwaltung die ersten Vorentwürfe vorgestellt.

Die Straßenplanung sieht - wie schon in der Emsstraße - eine 6 Meter breite gepflasterte Straße für den Abschnitt von der Einmündung Sudmeyerstraße bis einschließlich Einmündung Wessendorfstraße und für den Abschnitt von der Einmündung Wessendorfstraße bis zur L39 eine 7 Meter breite, asphaltierte Straße mit beidseitigen Fahrradschutzstreifen vor. Die Nebenanlagen sollen wie in den bereits ausgeführten Bauabschnitten in Pflasterbauweise erstellt werden und umfassen Flächen für Baumpflanzungen, Straßenbeleuchtung, PKW-Stellplätze in Längsaufstellung, ca. 2,5 Meter breite Gehwege und Freiflächen zur Nutzung von Außengastronomie bzw. eine Platzgestaltung mit Bezug auf die ehemalige Spinnerei / Weberei Stegemann und Overhues im Einmündungsbereich des Overhuesweges in die Bahnhofstraße.

Der beschriebene Abschnitt der Bahnhofstraße von der Sudmeyerstraße bis zur L39 soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, wobei die Abgrenzung der beiden Bauabschnitte noch nicht endgültig feststeht.

Nach einer ersten Kostenschätzung betragen die Gesamtkosten 971.000 EURO




Beschlussempfehlung:

Der Gemeindeentwicklungsausschuss beschließt die Planung zur Ortskernsanierung, 6. Bauabschnitt Bahnhofstraße-West weiter voranzutreiben und im Jahr 2022 mit der Umsetzung zu beginnen.




Stellungnahme der Kämmerei:

Die Finanzierung der Baumaßnahme ist über das Städtebauförderungsprogramm geplant. Hierfür werden im Haushalt 2022 unter der Investitionsnummer I-15-0011 ausreichende Haushaltsmittel eingestellt. Entsprechende Förderung ist zu berücksichtigen.