Darlegung des Sachverhaltes:
Der Kreistag des Landkreises Grafschaft Bentheim hat in seiner Sitzung
am 15. Dezember 2011 beschlossen, das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP)
gemäß des gesetzlich vorgeschriebenen zehnjährigen Turnus fortzuschreiben. Im
Zuge dessen wurde aufgrund der planungsrelevanten Informationen und Hinweise
entschieden, die Fortschreibung des RROP als Neuaufstellung durchzuführen.
Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz (ROG) ist bei der Aufstellung von
Raumordnungsplänen und -programmen eine
Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen
Auswirkungen des ROP auf verschiedene Faktoren (Menschen, Tiere, Pflanzen,
Boden, Landschaft usw.) zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu
beschreiben und zu bewerten sind.
Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich
des erforderlichen Umfangs und Detailierungsgrades des Umweltberichtes sind die
öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich
von den Umweltauswirkungen des RROP berührt werden kann, zu beteiligen
(Scoping).
Im Rahmen dieses Scoping-Verfahrens wurde die Gemeinde Salzbergen
aufgefordert, bis zum 15. Mai 2019 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Nach Prüfung der vorliegenden Informationen schlägt die Verwaltung vor,
auf folgende Punkte einzugehen;
- Die Gemeinde Salzbergen weist darauf
hin, dass der Bauschutzbereich vom Flughafen Rheine-Bentlage inkl.
Anflugsektor zu beachten ist
- Verschiedene Flächen für Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen liegen unmittelbar an der Kreisgrenze zu Schüttorf und
sind daher zu beachten
- In Höhe des Autobahnkreuzes A30/A31
plant die Gemeinde Salzbergen die
Ausweisung eines Gewerbegebietes
(Bereich Schümer). Eine entsprechend breite Erschließungsstraße zum
überörtlichen Verkehrsnetz muss möglich sein. Das Brückenbauwerk der A 31
über den Schümersdamm wurde entsprechend breit bereits angelegt.
- Im Grenzbereich zwischen Schüttorf und
Salzbergen bestehen in verschiedenen Bereichen im Ortsteil Steide die
Möglichkeit zur Ausweisung von Windkraftanlagen
- Die Gemeinde Salzbergen weist auf ihr
„Konzept zur Steuerung von nicht privilegierten gewerblichen
Tierhaltungsanlagen“ hin. Die Umsetzung darf durch Festsetzungen im RROP
nicht beeinträchtigt werden.
Die entsprechenden Planunterlagen, aus denen diese Punkte hervorgehen,
werden als Anlage der Stellungnahme dann beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung der Gemeinde Salzbergen empfiehlt,
die o. g. Sachverhalte in der Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen
Raumordnungsprogrammes des Landkreises Grafschaft Bentheim bis zum 15. Mai 2019
schriftlich abzugeben.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese
Stellungnahme nicht.