Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Grafschaft Bentheim; Durchführung Scoping und Abfrage planungsrelevanter Informationen
Vorlage
BV/046/2019
Aktenzeichen
621-13
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Der Kreistag des Landkreises Grafschaft Bentheim hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2011 beschlossen, das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) gemäß des gesetzlich vorgeschriebenen zehnjährigen Turnus fortzuschreiben. Im Zuge dessen wurde aufgrund der planungsrelevanten Informationen und Hinweise entschieden, die Fortschreibung des RROP als Neuaufstellung durchzuführen.

 

Gemäß § 8 Raumordnungsgesetz (ROG) ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen  und -programmen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des ROP auf verschiedene Faktoren (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Landschaft usw.) zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind.

Zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detailierungsgrades des Umweltberichtes sind die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des RROP berührt werden kann, zu beteiligen (Scoping).

 

Im Rahmen dieses Scoping-Verfahrens wurde die Gemeinde Salzbergen aufgefordert, bis zum 15. Mai 2019 eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.

 

Nach Prüfung der vorliegenden Informationen schlägt die Verwaltung vor, auf folgende Punkte einzugehen;

 

  1. Die Gemeinde Salzbergen weist darauf hin, dass der Bauschutzbereich vom Flughafen Rheine-Bentlage inkl. Anflugsektor zu beachten ist

 

  1. Verschiedene Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen liegen unmittelbar an der Kreisgrenze zu Schüttorf und sind daher zu beachten

 

  1. In Höhe des Autobahnkreuzes A30/A31 plant die Gemeinde Salzbergen  die Ausweisung eines Gewerbegebietes  (Bereich Schümer). Eine entsprechend breite Erschließungsstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz muss möglich sein. Das Brückenbauwerk der A 31 über den Schümersdamm wurde entsprechend breit bereits angelegt.

 

  1. Im Grenzbereich zwischen Schüttorf und Salzbergen bestehen in verschiedenen Bereichen im Ortsteil Steide die Möglichkeit zur Ausweisung von Windkraftanlagen

 

  1. Die Gemeinde Salzbergen weist auf ihr „Konzept zur Steuerung von nicht privilegierten gewerblichen Tierhaltungsanlagen“ hin. Die Umsetzung darf durch Festsetzungen im RROP nicht beeinträchtigt werden.

 

Die entsprechenden Planunterlagen, aus denen diese Punkte hervorgehen, werden als Anlage der Stellungnahme dann beigefügt.




Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung der Gemeinde Salzbergen empfiehlt, die o. g. Sachverhalte in der Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Grafschaft Bentheim bis zum 15. Mai 2019 schriftlich abzugeben.




Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche  Auswirkungen ergeben sich durch diese Stellungnahme nicht.