Darlegung des
Sachverhaltes:
a)
Der
Bebauungsplan Nr. 104 „Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Str.,
Franz-Schratz-Str., Freiherr-von-Twickel-Str. und Poststr.“ liegt in der Zeit
vom 05.11. – 06.12.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind bislang weder
Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.
Die
betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und
gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieses Bebauungsplanes
eine Stellungnahme bis zum 06.12.2018 abzugeben. Das Planungsbüro IPW
Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die Abwägungsvorschläge, die als Anlage
dieser Vorlage noch beigefügt werden, erarbeiten.
Der
Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der
Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der
Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der
Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr.
228/2018 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Ortsmitte, Bereich zwischen
Schüttorfer Str., Franz-Schratz-Str., Freiherr-von-Twickel-Str. und Poststr.“
abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 104
„Ortsmitte, Bereich zwischen Schüttorfer Str., Franz-Schratz-Str.,
Freiherr-von-Twickel-Str. und Poststr.“ einschließlich Begründung und Anlagen
als Satzung.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diese
Beschlüsse nicht.