Darlegung des
Sachverhaltes:
a)
Die
57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ortskern Süd“ liegt in der Zeit vom
05.11. – 06.12.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch
Anregungen vorgetragen worden.
Die
betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und
gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieser
Flächennutzungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 06.12.2018 abzugeben.
Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird die
Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt werden,
erarbeiten.
Der
Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach
Durchführung aller Verfahrensdurchgänge vom Rat gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung
und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde
Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. 227/2018 aufgeführte
Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der
Aufstellung zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ortskern Süd“
abzugeben.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen fasst den
Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ortskern
Süd“ einschließlich Begründung und Anlagen.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Stellungnahmen ergeben sich durch diese
Beschlüsse nicht.