Betreff
Beitritt der Stadt Papenburg als weitere Gesellschafterin in der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim
Vorlage
BV/212/2018
Aktenzeichen
029-01
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Die GbR der Kommunen ist zum 15. Dezember 1999 im Rahmen der Transformation des KDOS Zweckverbandes zur heutigen ITEBO GmbH gegründet worden. Die Gesellschafterkommunen sind über die GbR mittelbarer Gesellschafter der ITEBO GmbH.

Der Rat der Stadt Papenburg hat in seiner Sitzung am 8. März d. J. den Beschluss gefasst, der „GbR der Kommunen“ beizutreten. Eine Aufnahme bedarf gem. § 9 des Gesellschaftervertrages eine Zustimmung mit einer Mehrheit von 75 v. H.

Der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der GbR der Kommunen Herr Samtgemeindebürgermeister Günter Oldekamp empfiehlt, dem als Anlage 1 beigefügten Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Zustimmung wird derzeit als Umlaufbeschluss aller 30 Gesellschafter der GbR der Kommunen eingeholt.

Die Zustimmungspflicht der Vertretungen folgt aus § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG. Danach beschließt die Vertretung auch über die Beteiligung an Gesellschaften und anderen Vereinigungen in einer Rechtsform des privaten Rechts sowie „die Änderung der Beteiligungsverhältnisse“.

Durch den Beitritt der Stadt Papenburg wird erwartet, dass die Bündelung der Interessen der Kommunen in den Landkreises Grafschaft Bentheim, Emsland und Osnabrück in IT-Fragen noch weiter intensiviert wird. Eine Zustimmung wird folglich empfohlen.




Beschlussempfehlung:

Der Bürgermeister wird gem. Satzung § 9, Abs. 1) (b) ermächtigt, dem vorliegenden Umlaufbeschluss zuzustimmen:

 

Die Beteiligten sind sämtliche Gesellschafter der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim. Sie erklären sich mit der Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren einverstanden. Sie beschließen sodann mit allen Anteilen gem. § 9, Abs. (1) b) des Gesellschaftsvertrages die Aufnahme der Stadt Papenburg als weitere Gesellschafterin der GbR der Kommunen der Landkreise Osnabrück, Emsland und Grafschaft Bentheim zum Preis von 16.441,61 €. Sie verzichten vorsorglich auf jegliche etwaigen Vor- und Ankaufsrechte.


Stellungnahme der Kämmerei:

Durch oben beschriebenen Beschluss verändern sich die entsprechenden monetären Anteile der einzelnen Kommunen. Für Salzbergen bedeutet dies eine Reduzierung des stetigen Anteiles um 361,35 € auf nunmehr 1.563,29 €.

Haushaltstechnisch hat dies lediglich zur Folge, dass diese Reduzierungssumme (361,35 €) dem Finanzhaushalt der Gemeinde einmalig zurückfließt.