Betreff
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
Vorlage
BV/203/2018
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Der Befall von Eichenprozessionsspinnern war im Sommer 2018 sehr extrem.

Es ist anzunehmen, dass es im Sommer 2019 zu einer noch größeren Anzahl an Nestern kommen wird.

 

Im Gemeindegebiet Salzbergen wurden an gemeindeeigenen Bäumen vom 14.05.2018 bis zum 09.07.2018 ca. 80 Fälle mit ca. 200 befallenen Bäumen gemeldet. Hierbei sind Bäume an Kreis- und Landesstraßen nicht mit eingerechnet.

Die Gemeinde Salzbergen hat die Firma Forst- und Baumpflege Fortwengel, Spahnharrenstätte  mit der Entfernung der Nester beauftragt. Aufgrund des starken Auftretens der Insekten in diesem Sommer konnte das Absaugen nicht immer  gewährleistet werden.

 

Die Firma saugt die Tiere fachmännisch ab und entsorgt diese fachgerecht. Durch den Einsatz von Hubsteigern und entsprechenden Saugern wird eine fast komplette Absaugung der Nester gewährleistet. Es wirbeln keine Haare der Tiere umher. Andere Anbieter können nur mit langen Saugstangen vom Boden absaugen, sodass immer noch Teile der Nester im Baum bleiben.

 

Der Landkreis Emsland hat ein Konzept zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erstellt und schreibt zum nächsten Sommer die Absaugung an kreiseigenen Liegenschaften aus. Es ist aber abzuwarten, ob die Firmen der hohen Nachfrage nachkommen können.

 

Des Weiteren bekämpft der Landkreis den Eichenprozessionsspinner durch Biozid.

Als Bekämpfungsmittel wird DipelES eingesetzt. Beauftragt wird ein Unternehmen, das entsprechende Sachkunde nachgewiesen hat. Es werden Befallstellen der Kategorien 3 ( z.B. Bushaltestellen ) und 4 ( z.B. Schulen, Kitas, Sportstätten, Spielplätze) präventiv besprüht, um den Befall einzudämmen. Diese Maßnahme, die auch Grundstücke der Gemeinde betreffen würden, sind zu dulden und die Kosten vom jeweiligen Baulastträger, also der Gemeinde Salzbergen, zu tragen.

 

Es ist vorsorglich darauf hinzuweisen, dass der präventive Einsatz von Bioziden auch zu Beeinträchtigung anderer Insektenarten führen kann und es daher genau abzuwägen ist zwischen dem Einsatz von Bioziden zur prophylaktischen Bekämpfung des EPS, was aus Sicht des vorbeugenden Gesundschutzes geboten erscheint, und den damit verbundenen Schädigungen der übrigen Insektenwelt. Hier gilt es, das Für und Wider genau abzuwägen. Der Landkreis geht aber davon aus, dass der Gesundheitsschutz des Menschen hier überwiegt und somit an ausgewählten Standorten eine fachgerechte prophylaktische Behandlung geboten erscheint.

 


Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, sich dem Präventivkonzept des Landkreiseses zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners anzuschließen. Eine Absaugung an öffentlichen Bäumen soll weiterhin stattfinden und dokumentiert werden.

Eine Bekämpfung seitens der Gemeinde an Bäumen in Privatbesitz  ist nicht vorgesehen.

Die Bevölkerung soll im Frühjahr zeitnah auf das präventive Bekämpfen mit Biozid durch die vom Landkreis beauftragte Firma und das richtige Verhalten im Umgang mit den Nestern hingewiesen werden.


Stellungnahme der Kämmerei:

Für diese Präventivmaßnahme bzw. für die Beseitigung der Befallstellen sind 25.000,00 € für den Haushalt 2019 vorgesehen