Betreff
Bau eines Parkstreifens an der Sudmeyerstraße
Vorlage
BV/202/2018
Aktenzeichen
642-30.108
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Seitens der Gemeindeverwaltung wurde überlegt, wie das Angebot an PKW-Stellplätzen im Ortskern der Gemeinde erweitert werden kann. Dazu wurde überlegt, an der Sudmeyerstraße auf einem Teil des Geländes der Gärtnerei Möller neue Parkplätze zu errichten. Da es sich hierbei um Privatgelände handelt, soll mit dem Eigentümer ein Pachtvertrag geschlossen, der eine Nutzung zu Parkzwecken ermöglicht.

 

Vorsorglich wurden von der Verwaltung eine Ausführungsplanung, eine Kostenschätzung und Ausschreibungsunterlagen erstellt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 49.000,00 € brutto.

 

Die Planung sieht 16 PKW-Stellplätze mit eine Breite von je 2,70 m als Queraufsteller in Pflasterbauweise vor. Um diese Parkplätze mit dem Auto erreichen zu können, muss der vorhandene Gehweg auf die Breite der Parkplätze abgesenkt und mit einem ausreichend tragfähigem Aufbau wiederhergestellt werden. 

 

Da sich die geschätzten Kosten unterhalb des Schwellenwertes von 50.000,00 € (netto) befinden,  ist eine öffentliche Ausschreibung nicht vorgeschrieben, eine beschränkte Ausschreibung ist zulässig.

 

Aufgrund dessen wurden am 23.10.2018 vier Firmen angeschrieben, ein Angebot für die Errichtung von 16 Stellplätzen nebst Anpassung des Gehweges einzureichen. Die Angebote müssen bis zum 14.11.2018 wieder bei der Gemeinde eingehen, um sie anschließend auszuwerten und, sofern mindestens ein wirtschaftliches Angebot vorliegt, die Arbeiten zu beauftragen. Die Ausführung soll kurzfristig, idealerweise im Januar, beginnen und bis zum Baubeginn des 3. Bauabschnittes der Ortskernsanierung abgeschlossen sein, sofern die Witterung dies zulässt. Dieser Fertigstellungstermin wurde gewählt, um die Parkplätze, die im Zuge des 3. Bauabschnittes der Ortskernsanierung (Kreuzung Bahnhofstraße/Franz-Schratz-Straße) nicht mehr zu nutzen sein werden, kompensieren zu können.




Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die Anlegung eines Parkstreifens an der Sudmeyerstraße entsprechend dem vorstehenden Sachverhalt umzusetzen, soweit der Pachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen ist.

 

Der Beschluss über die Auftragsvergabe nach Durchführung der beschränkten Ausschreibung hat durch den Verwaltungsausschuss zu erfolgen.


Stellungnahme der Kämmerei:

Im Rahmen der Übertragung von bisher nicht benötigten Investitionsmitteln bei I-99-018 „Sanierung von Gemeindestraßen“ werden zur Durchführung der Maßnahme Mittel aus 2016-2018 entsprechend zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme kann somit haushaltsrechtlich durchgeführt werden. Die Aufträge können in 2018 vergeben werden.