Darlegung des
Sachverhaltes:
Seitens der Gemeindeverwaltung wurde überlegt, wie das Angebot an
PKW-Stellplätzen im Ortskern der Gemeinde erweitert werden kann. Dazu wurde
überlegt, an der Sudmeyerstraße auf einem Teil des Geländes der Gärtnerei
Möller neue Parkplätze zu errichten. Da es sich hierbei um Privatgelände
handelt, soll mit dem Eigentümer ein Pachtvertrag geschlossen, der eine Nutzung
zu Parkzwecken ermöglicht.
Vorsorglich wurden von der Verwaltung eine Ausführungsplanung, eine
Kostenschätzung und Ausschreibungsunterlagen erstellt. Die Kostenschätzung
beläuft sich auf rund 49.000,00 € brutto.
Die Planung sieht 16 PKW-Stellplätze mit eine Breite von je 2,70 m als
Queraufsteller in Pflasterbauweise vor. Um diese Parkplätze mit dem Auto
erreichen zu können, muss der vorhandene Gehweg auf die Breite der Parkplätze
abgesenkt und mit einem ausreichend tragfähigem Aufbau wiederhergestellt
werden.
Da sich die geschätzten Kosten unterhalb des Schwellenwertes von
50.000,00 € (netto) befinden, ist eine öffentliche Ausschreibung nicht
vorgeschrieben, eine beschränkte Ausschreibung ist zulässig.
Aufgrund dessen wurden am 23.10.2018 vier Firmen angeschrieben, ein
Angebot für die Errichtung von 16 Stellplätzen nebst Anpassung des Gehweges
einzureichen. Die Angebote müssen bis zum 14.11.2018 wieder bei der Gemeinde
eingehen, um sie anschließend auszuwerten und, sofern mindestens ein
wirtschaftliches Angebot vorliegt, die Arbeiten zu beauftragen. Die Ausführung
soll kurzfristig, idealerweise im Januar, beginnen und bis zum Baubeginn des 3.
Bauabschnittes der Ortskernsanierung abgeschlossen sein, sofern die Witterung
dies zulässt. Dieser Fertigstellungstermin wurde gewählt, um die Parkplätze,
die im Zuge des 3. Bauabschnittes der Ortskernsanierung (Kreuzung
Bahnhofstraße/Franz-Schratz-Straße) nicht mehr zu nutzen sein werden,
kompensieren zu können.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die Anlegung eines Parkstreifens an der Sudmeyerstraße entsprechend dem vorstehenden Sachverhalt umzusetzen, soweit der Pachtvertrag mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen ist.
Der Beschluss über die Auftragsvergabe nach Durchführung der
beschränkten Ausschreibung hat durch den Verwaltungsausschuss zu erfolgen.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Im Rahmen der Übertragung von bisher nicht benötigten
Investitionsmitteln bei I-99-018 „Sanierung von Gemeindestraßen“ werden zur
Durchführung der Maßnahme Mittel aus 2016-2018 entsprechend zur Verfügung
gestellt. Die Maßnahme kann somit haushaltsrechtlich durchgeführt werden. Die
Aufträge können in 2018 vergeben werden.