Darlegung des
Sachverhaltes:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 12.12.2017 die Aufstellung des oben angegebenen Bebauungsplanes beschlossen. Diese Bebauungsplanänderung soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden. Dabei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auch auf eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung verzichtet. Es besteht jedoch die Pflicht, dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, sich im Rahmen einer bestimmten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren.
Dies kann im Rahmen einer öffentlichen Auslegung am
sinnvollsten erfolgen. Hierzu ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen. Während
der Zeit eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden
Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.
Beschlussempfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt
die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 42 „Koberg II“ einschließlich Begründung und Anlagen.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Durch diesen Beschluss ergeben sich keine
haushaltsrechtlichen Auswirkungen.