Betreff
Neuabschluss der Leistungs-und Vergütungsvereinbarung des Familienzentrums St. Cyriakus mit dem Landkreis Emsland und der Kath. Kirchengemeinde St. Cyriakus
Vorlage
BV/184/2018
Aktenzeichen
449-04.1.0
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

1. Grundsätzliches

 

Das Familienzentrum St. Cyriakus ist zum 01.05.2007 eingerichtet worden und ist der Kindertagesstätte St. Cyriakus angegliedert. Die Anbindung an eine Kindertagesstätte erfolgte zum damaligen Zeitpunkt auf ausdrücklichem Wunsch des Landkreises Emsland. Die Gemeinde favorisierte damals eine eigenständige Lösung.

 

Da sich die Aufgaben und die Struktur des Familienzentrums laufend weiterentwickelt haben, ist eine Anpassung der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung erforderlich.

 

Die Anpassung erfolgt für alle Familienzentren im Landkreis Emsland. Der Regelfall ist, dass die Kirchengemeinden als Träger der Familienzentren die Vereinbarung alleine mit dem Landkreis abschließen. In Salzbergen gibt es die Besonderheit, dass sich die Gemeinde Salzbergen als Vertragspartner beteiligt.

 

Das Familienzentrum installiert bzw. baut basierend auf dem Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebot von Kindertagesstätte und Schule in Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten der Gemeinde Salzbergen folgende Bausteine aus:

 

o             Umfangreiche Kindertagespflegevermittlung einschließlich statistischer Dokumentation

o             Flexible Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis einschl. Grundschulalter

o             Ferienbetreuung für Kitakinder

o             Ferienbetreuung für Kinder im Grundschulalter

o             Umfangreiche Beratungs-, Bildungs- und Erziehungsangebote für Familien

o             Ehrenamt und Mehrgenerationenbegegnungen

und füllt diese bedarfsgerecht entsprechend der örtlichen Nachfrage mit Leben.

 

2. Wesentliche Änderungsvorschläge zum bisherigen Vertrag:

 

Der Landkreis zahlt nun einen Pauschalbetrag in Höhe von 25.000,00 EUR jährlich (vorher 22.500,00 €). Neu ist die Bedingung des Landkreises, dass für 24.000,00 € jährlich pädagogisches Personal mit mindestens einer wöchentlichen Arbeitszeit von 16 Stunden, das mindestens in der Tarifgruppe S8a (AVO) eingruppiert sein muss, beschäftigt wird. Diese Bedingung erfüllt die Kirchengemeinde derzeit nicht.

 

Die Leitung des Familienzentrums, Andrea Hoormann, ist mit 12 Wochenarbeitsstunden in S8 a eingruppiert. Sie wäre bereit, ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 16 Stunden zu erhöhen. Die vom Landkreis geforderten 24.000,00 € würden dann aber immer noch nicht erreicht. Die Kirchengemeinde prüft derzeit, ob eine Höhergruppierung der Leitung von S8 a in S8 b oder S 9 (AVO) für die Stelle angemessen ist. Dann wären die Bedingungen des Landkreises voraussichtlich erfüllt.

 

Einmalig ist im Landkreis, dass die Seniorenarbeit, als Leistung der Gemeinde, in den Vertrag aufgenommen wird. Die Gemeinde Salzbergen übernimmt die Sachkosten für die Seniorenarbeit durch Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages in Höhe von 1.000,00 €. Die Beschäftigung der Seniorenbeauftragten erfolgt bei der Gemeinde.

 

Darüber hinaus werden detaillierter die Leistungen der Gemeinde beschrieben.

 

 

3. Auswirkungen für die Gemeinde Salzbergen

 

Das Familienzentrum finanziert sich aus dem o.g. Zuschuss des Landkreises in Höhe von 25.000 EUR sowie aus einem Zuschuss des Bistums in Höhe von 2.000,00 EUR. In den vergangenen Jahren waren die Mittel immer auskömmlich und es konnten sogar Rücklagen gebildet werden, mit denen z.B. Anschaffungen für die Spielgruppe im „Alten Gasthaus Schütte“ getätigt werden konnten. Es wird davon ausgegangen, dass die Mittel auch weiterhin auskömmlich sind. Seitens der Gemeinde werden die im Vertrag angegebenen personellen Ressourcen eingebracht, sowie jetzt neu, die Sachkostenpauschale für die Seniorenarbeit. Weiterhin stellt die Gemeinde mietfreit die Räumlichkeiten im Alten Gasthaus Schütte zu Verfügung.

 

Der vom Landkreis übersandte Entwurf wurde überarbeitet und noch detaillierter auf die Salzbergener Gegebenheiten angepasst. Der aktuelle Entwurf des Vertrages ist beigefügt und befindet sich derzeit noch in der Detailabstimmung mit der Kirchengemeinde und dem Landkreis. Änderungsvorschläge der Gemeinde gegenüber dem Entwurf des Landkreises sind rot dargestellt.

 


Beschlussempfehlung:

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen stimmt dem Abschluss der neuen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für das Familienzentrum St. Cyriakus mit dem Landkreis Emsland sowie der Katholischen Kirchengemeinde St. Cyriakus gemäß dem beigefügten Entwurf der Vereinbarung zu.

 

Der Stundenerhöhung der Leitung des Familienzentrums von 12 auf 16 Stunden wird ebenfalls zugestimmt.

 

Einer Höhergruppierung der Leitung von S8 a in S8 b bzw. S 9 (AVO) wird zugestimmt, sofern keine Stundenreduzierung dadurch erfolgen muss.


Stellungnahme der Kämmerei:

Das Familienzentrum wird über den Haushalt der Katholischen Kindertagesstätte St. Cyriakus abgebildet. Insofern betrifft es den Gemeindehaushalt nicht direkt. Die als Sachkostenpauschale zu erbringenden 1.000,00 € wurden im Haushaltsplanentwurf für 2019 unter der Kostenstelle  43100 Sachkonto 4271100 berücksichtigt. Die personellen Leistungen der Gemeinde wurden auch bereits in der Vergangenheit erbracht und sind entsprechend in den Stellenanteilen der Beschäftigten der Gemeinde bzw. Wirtschaftsbetriebe (Seniorenbeauftragte) enthalten.

Für die Nutzung/den Betrieb des Gasthauses Schütte entstehen zudem Kosten in Höhe von  37.000 EURO pro Jahr (inkl. Saalbetrieb).