Betreff
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten
hier: Verwendung der Mittel ab 2019
Vorlage
BV/183/2018
Aktenzeichen
449-00.37
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Das Land Niedersachsen fördert nach Maßgabe der sog. Quik-Richtlinie die Qualität in Kindertagesstätten unter Berücksichtigung des Ziels der Integration von Kindern mit Fluchterfahrungen.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 17.10.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Katholischen Kirchengemeinde als Trägerin der beiden größeren Kindertagesstätten ein Konzept für einen sinnvollen Personaleinsatz zu erarbeiten und die durch die Zuwendungen zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend zu verteilen. Als Anhaltspunkt dabei sollte die Anzahl der Kinder mit Fluchterfahrung und Migrationshintergrund dienen. Dies ist erfolgt.

 

Antragsberechtigt und Förderempfänger ist der Landkreis Emsland als örtlicher Träger der Jugendhilfe. Gefördert wird die Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften (Zusatzkräften) über das nach § 4 KiTaG erforderliche Personal hinaus (= dritte Kraft in Kindergartengruppen)  und Einführungskurse für nicht qualifizierte Zusatzkräfte (Ausbildung zur/ zum Sozialassisten/ in) in Gruppen oder gruppenübergreifend, in denen überwiegend Kinder Ü3 betreut werden.

 

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt (keine Ko-Finanzierung erforderlich).

 

Die Projektförderung wurde für die Dauer von jeweils zwei Jahren, erstmalig zum 01.01.2017 gewährt:

 

  1. Projektzeitraum: 01.01.2017 bis 31.12.2018
  2. Projektzeitraum: 01.01.2019 bis 31.12.2020

 

Die dem Landkreis zur Verfügung stehenden Mittel werden in Form eines fiktiven Budgets auf die 18 kreisangehörigen Gemeinden verteilt.  Maßgeblich ist die Anzahl der Kinder Ü3, die im jeweiligen Gemeindegebiet betreut werden.

 

Als Zuwendung auf die Gemeinde Salzbergen entfallen dabei:

 

Fördersumme für 2017 und 2018 jeweils:            47.314,92 €

Fördersumme für 2019 und 2020 jeweils:            50.339,19 €

 

Mit dem Ziel, die zur Verfügung stehenden Mittel zu akquirieren und neue Fachkräfte (sozialpädagogische Assistenten/ Innen) zu gewinnen, wurden der Kirchengemeinde aus dem Programm Mittel zur Verfügung gestellt, um für 2 Quereinsteiger/innen eine „berufsbegleitende Ausbildung zur/ zum sozialpädagogischen Assistentin/ Assistenten“ zu finanzieren. Eingestellt wurden::

 

Frau Janine Müller, Kita St. Cyriakus (Ausbildung vom 01.08.18- 31.12.19)

Frau Anke Kotte, Kita St. Augustinus (Ausbildung vom 01.08.18- 31.12.19)

 

Die Mittel sind trotz der Finanzierung der beiden Ausbildungen (ca. 39.000 € jährlich) nicht ausgeschöpft.  Daher wurde in einer gemeinsamen Besprechung mit den Leiterinnen der Kitas und Vertretern der Kirchgemeinde abgestimmt, wie die noch zur Verfügung stehenden Finanzmittel sinnvoll eingesetzt werden können. Ein erhöhter Betreuungsbedarf wurde eindeutig in der Kita St. Cyriakus gesehen. In dieser Kita sind die meisten Migrantenkinder untergebracht. In einer Gruppe sind es 6 Kinder. Es wurde vereinbart, dass eine ausgebildete Sozialassistentin ihre Arbeitszeit um 8 Stunden wöchentlich, zunächst im Zeitraum 01.11.2018 bis 31.12.2018 erhöht, um in dieser Gruppe an 2 Tagen als 3. Kraft zur Verfügung zu stehen.

 

Es wird vorgeschlagen, auch in 2019 die über die Kosten der beiden Ausbildungen hinaus gehenden Mittel in zusätzliche Stunden für pädagogisches Fachpersonal (3. Kraft in Ü3-gruppen) der Katholischen Kirchengemeinde für die Kita St. Cyriakus zur Verfügung zu stellen. Über die Verwendung der Mittel ab 2020 ist neu zu entscheiden.


Beschlussempfehlung:

Die für die Gemeinde Salzbergen zur Verfügung stehenden Mittel aus der Quik-Richtlinie werden der Katholischen Kirchengemeinde im Jahr 2019 in vollem Umfang zugeteilt. Mit den Mitteln ist sicherzustellen, dass die beiden Quereinsteiger ihre Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz erfolgreich zum Abschluss bringen können.  Die restlichen Mittel werden zur Aufstockung von pädagogischem Fachpersonal (3.Kraft in Kigagruppen) für die Kita St. Cyriakus  eingesetzt.


Stellungnahme der Kämmerei:

Die Zuwendungen und die Personalkosten werden in den Haushalten der jeweiligen Katholischen Kindertagestätten gebucht und haben insofern keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. Da eine volle Kostenerstattung aus dem Förderprogramm erfolgt, ist auch kein höherer Defizitausgleich der Gemeinde für die Kita-Haushalte in 2019 erforderlich.