hier: Überarbeitung der Aufnahmekriterien
Darlegung des
Sachverhaltes:
In § 8 Abs. 3 des neuen Finanzierungsvertrages der Kindertagesstätten mit der Katholischen Kirchengemeinde wurde vereinbart, dass die zwischen Kommune und Katholischer Kirchengemeinde abgestimmten Aufnahmekriterien gelten. (siehe Beschlussvorlage BV/080/2018).
Die Vorgehensweise und Aufnahmekriterien wurden in der Sitzung des Rates am 17.05.2018 beschlossen (s. BV/078/2018):
Es wird vorgeschlagen, die zu erreichende Punktzahl der Sozialkriterien unter Punkt 7 anzupassen. Es soll eine Kumulierung bis max. 2 Punkte möglich sein:
Nr. 7 - Besondere
Bedingungen in der Familie ( Kumulierung bis max. 2 Punkte möglich)
a)
wenn die Eltern noch im Haushalt ein weiteres Kind
bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres betreuen, das keine Kindertagesstätte
oder Tagespflege besucht,
b)
wenn die Eltern noch Personen; die dem Haushalt zuzurechnen
sind, zu Hause pflegen.
c)
wenn besondere soziale Notlagen/Härtefälle
vorliegen (z.B. Kinder, deren Familie sich in einer besonderen, die
Kinderbetreuung betreffenden Notsituation befindet (z.B. Langzeiterkrankung
eines Elternteils)) usw.
Die Bepunktung der Kriterien stellt sich somit wie folgt dar:
Nr. |
Kriterien |
Punkte |
1 |
Besteht bereits eine
Betreuung in der Einrichtung (Kita; Krippe) |
2 |
2 |
Kitaplatz Ü3 in der
Einrichtung |
2 |
3 |
Vorschulkind |
1 |
4 |
Geschwisterkind Wird bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung betreut? |
2 |
5 |
Nächstgelegene
Einrichtung |
1 |
6 |
Berufstätigkeit der
Eltern/ Ausbildung Notwendigkeit für einen
Betreuungsplatz durch Abwesenheit der Eltern |
1 |
7 |
Erkrankung/ Behinderung
in der Familie |
Max. 2 |
8 |
Alleinerziehend |
2 |
9 |
Getaufter Christ (nur bei
den kirchlichen Einrichtungen) |
1 |
Die Kirchengemeinde St. Cyriakus Salzbergen berät derzeit intern, ob auf
den Punkt „Getaufter Christ“ bestanden werden soll oder dieser wegfallen kann.
Sie ist aufgefordert ihre Entscheidung schriftlich der Gemeinde Salzbergen
mitzuteilen. Bisher liegt noch keine Entscheidung vor. Der genannte Punkt
betrifft ausschließlich die Kindertagesstätten in Trägerschaft der
Kirchengemeinde. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Entscheidung in beiden
Fälle akzeptiert werden sollte.
Die abschließende Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt wie dargelegt:
- Anhand der Kriterien wird je angemeldetes Kind
eine Gesamtpunktzahl ermittelt.
- Anhand der ermittelten Gesamtpunktzahlen
erfolgt ein Ranking aller Anmeldungen in der Kindertagesstätte. (Bei
Punktgleichheit entscheidet das Geburtsdatum des Kindes (ältere vor
jüngere Kinder) über die Reihenfolge).
- Die Vergabe der freien Betreuungsplätze
erfolgt in der Reihenfolge der Gesamtpunktzahlen je Kind, beginnend mit
dem Kind mit der höchsten Punktzahl.
- Nicht berücksichtigte Kinder werden in
Reihenfolge der gewünschten Priorität der nächsten Einrichtung mit freien
Plätzen zugeordnet. Die dort noch freien Plätze (nicht durch
Erstwunsch-Kinder dieser Einrichtung belegt) werden dann wieder nach
Punkten für die Einrichtung in entsprechender Reihenfolge vergeben.
- Eltern können freiwillig auf einen erhaltenen
Platz für ihr Kind verzichten. Der frei werdende Platz wird dann an das
nächste Kind auf der Liste vergeben. Die Kinder, für die auf einen Platz
verzichtet wurde, werden wie unter Nr. 3 der gewünschten nächsten
Einrichtung mit freien Plätzen zugeordnet.
Das vorgeschlagene neue Anmelde-/ Zuordnungsverfahren für alle Betreuungsformen grundsätzlich ab dem Kitajahr 2019/2020 eingeführt. Die Anmeldungen (12.11. & 13.11.2018) erfolgen somit nicht nach Einzugsgebieten, sondern in einer Einrichtung nach Wahl der Eltern. Über die letztendliche Zuordnung wird nach Auswertung aller Anmeldungen entschieden.
Beschlussempfehlung:
- Es wird die Belegung freier Betreuungsplätze in den Salzbergener Kindertagesstätten ab dem 01.08.2019 in der vorgeschlagenen Weise beschlossen.
- Die noch ausstehende Entscheidung der Kirchengemeinde bezüglich des Kriteriums „Getaufter Christ“ wird akzeptiert und mitgetragen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die Zuordnung der Kinder hat keine Auswirkung auf das
Betreuungsangebot. Somit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.