hier: Festlegung der Art der Unterbringung und des Standortes
Darlegung des
Sachverhaltes:
Die Auswertung der Geburtenzahlen (s. Anhang) im Rahmen der Kindergartenplanung gem. § 13 Niedersächsisches Kindertagesstättengesetz (Nds. KiTaG) hat ergeben, dass im Zeitraum vom 02.10.2017 bis zum 01.10.2018 im gesamten Salzbergener Gebiet 96 Kinder geboren wurden.
Der Landkreis legt bei seiner Berechnung der Bedarfszahlen für die Krippen die Prognose zugrunde, dass 10% der einjährigen, 50 % der zweijährigen und 75 % der Dreijährigen Kinder zum jeweiligen 01.08. einen Krippenplatz in Anspruch nehmen werden. Die Werte werden auf Basis des letzten Geburtenjahrganges (02.10.2017-01.10.2018) hochgerechnet.
Aufgrund dieser Prognose werden für den 01.08.2019 113 Krippenplätze nötig sein. Das sind je nach tatsächlicher Anmeldezahl 7 – 8 Krippengruppen für Salzbergen.
Derzeit werden 5 Krippengruppen (2x Kita St. Cyriakus, 2x Kita St. Augustinus, 1x Marienkita) vorgehalten.
Für das neue Kindertagesstättenjahr 2019/2020 müssen somit mindestens zwei neue Krippengruppen eingerichtet werden. Im Hinblick auf den bevorstehenden Neubau, sollten diese der Nepomuk Kindertagesstätte zugeordnet werden.
Das bedeutet auch, dass die Außenstelle Hügelburg weiterhin für die Kita St. Augustinus zur Verfügung stehen muss.
Weder in der Grundschule Salzbergen noch in den anderen gemeindeeigenen Gebäuden besteht derzeit eine Möglichkeit zur übergangsweisen Unterbringung der zwei Gruppen.
Es wird deshalb vorgeschlagen, eine Containeranlage einzurichten. Als Standort kommt das neue Gewerbegebiet an der L39 in Betracht, da hier die räumliche Nähe zum späteren Standort vorliegt.
Die Aufstellung
einer Containeranlage beinhaltet die Herrichtung und Erschließung des Geländes.
Ferner müssen die Außenanlagen einschließlich Spielgeräte und Einzäunung
hergerichtet werden. Ebenso ist
Mobiliar für Personalräume, Küche, Schlafraum und 2 Gruppenräume erforderlich.
Das Mobiliar kann jedoch später für die neue Einrichtung verwendet werden.
Im Haushaltsjahr 2019 ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
- Miete u. Herstellung der Containeranlage: 68.000,00 €
- Herrichtung Containerfläche: 40.000,00 €
- Einrichtung 2 Krippengruppen: 50.000,00 €
- Spielplatz: 20.000,00 €
Somit ergibt sich ein Aufwand i.H.v. insgesamt 178.000,00 €
Zur Sicherstellung der vorzuhaltenden Krippenplätze wird
vorgeschlagen, die Errichtung der Containeranlage in Auftrag zu geben und die
weiteren Maßnahmen zu veranlassen.
Beschlussempfehlung:
1. Die benötigten Krippengruppen werden der Nepomuk-Kindertagesstätte angegliedert.
2. Die Krippengruppen werden in einer Containeranlage untergebracht. Als Standort wird das Gewerbegebiet nördlich der L39 festgelegt.
3. Die Kosten i.H.v. 178.000,00 € werden im Haushaltsplan 2019 zur Verfügung gestellt.
Stellungnahme der
Kämmerei:
In den Planungen für das Haushaltsjahr 2019 sind 178.000,00 € für die Anlage des
Containerdorfes im Ergebnishaushalt zu berücksichtigen.