Betreff
Bebauungsplan Nr. 68 "Gewerbegebiet an der OKE"; a) Beschluss über Bedenken und Anregungen, b) Auslegungsbeschluss
Vorlage
BV/155/2018
Aktenzeichen
622-21.68
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“ wurde die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung (Scopingverfahren) durchgeführt.

 

Die betroffenen Behörden sind informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf des Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 03.08.2018 abzugeben. Zu den eingegangenen Stellungnahmen hat das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, die Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet. Hierüber ist ein entsprechender Beschluss zu fassen.

 

Der abschließende Beschluss über alle Bedenken und Anregungen während aller Beteiligungsverfahren, also auch der noch folgenden Auslegung, muss der Rat kurz vor dem Satzungsbeschluss fassen.

 

 

b)

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung muss nunmehr die öffentliche Auslegung erfolgen. Hierzu ist ein Auslegungsbeschluss zu fassen. Während der Frist eines Monats haben Bürger wie auch die betroffenen Behörden Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.




Beschlussempfehlung:

 

a)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Stellungnahmen zu den Bedenken, Anregungen und Hinweisen der Behörden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“ abzugeben.

 

b)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 68 „Gewerbegebiet an der OKE“ einschließlich Begründung nebst Anlagen.




Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich durch diesen Beschluss nicht.