Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/117/2018
Aktenzeichen
873-01.1
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:
Die Gemeinde Salzbergen erhebt im Rahmen der Wahrnehmung der Selbstverwaltung für die Benutzung von Einrichtungen und Anlagen Gebühren. Für die Erhebung der Gebühren bedarf es nach Kommunalabgabengesetz für das Land Niedersachsen in der aktuellen Fassung (NKAG) einer Kalkulation.

Es ist dringend geboten, die „Friedhofssatzung der Gemeinde Salzbergen“ (letzte Fassung vom 06.11.2008) und die dazugehörige „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Gemeinde Salzbergen“ (i.d.F.v. 16.03.2010) den aktuellen Erfordernissen anzupassen.

Insbesondere sind seit dem Jahr 2010 keine Überprüfungen und ggf. notwendige Anpassungen der Gebührensätze vorgenommen worden.  Aus diesem Grund wurde das „Institut für Public Management am Institut für Prozessoptimierung und Informationstechnologien GmbH“, Berlin, (IPM)  mit der Vorauskalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen beauftragt.

Die Gemeinde Salzbergen betreibt auf Ihrem Gemeindegebiet zwei Friedhöfe und eine Kapelle mit integrierten Kühlräumen, welche im Eigentum der Gemeinde stehen, als öffentliche Einrichtungen. Für das Gemeindegebiet werden die Friedhöfe per Satzung nicht unterschieden. Der Bericht des IPM stellt die Kalkulation über beide Friedhöfe als Mischkalkulation dar.

Der Bericht des IPM vom 12.06.2018 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.  Das Ergebnis der Kalkulationen ist zu diskutieren. Die Gebührensatzung für die Friedhofsnutzungen ist anzupassen.

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Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Gemeinde Salzbergen“ in der Fassung vom 21.06.2018 mit Wirkung zum 01.08.2018.


Stellungnahme der Kämmerei:
Die Auswirkungen der vorgelegten Gebührenkalkulation bzw. der Neufestlegung der Gebührensätze auf die künftige Einnahmesituation kann nach jetzigem Kenntnisstand nicht abgeschätzt werden.  Die dargestellten aufwandsgleichen Kosten sind im Haushalt 2018 und in der Finanzplanung enthalten.