Betreff
Vergabe von Aufträgen für die Neuaufstellung von Straßenleuchten
Vorlage
BV/116/2018
Aktenzeichen
861-00
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Die Innogy hat für die Laufzeit des Stromkonzessionsvertrages ein Förderprogramm zur Reduzierung des Stromverbrauchs aufgelegt. Die Gemeinde Salzbergen kann aus diesem Förderprogramm noch Zuwendungen in Höhe von 105.000,00 € abrufen. Durch den geplanten Zusammenschluss mit der E.ON. ist es ungewiss, wie lange dieses Programm noch besteht. Daher sollte versucht werden, diese Mittel noch kurzfristig für die Einsparung von Stromkosten bzw. für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu nutzen.

 

Gefördert werden kann aus diesem Programm auch die Ergänzung der Straßenbeleuchtung mit LED-Technik.  Der Fördersatz kann bis zu 100 % der jeweiligen Gesamtkosten betragen. Nicht gefördert werden kann der Kostenanteil für den Netzanschluss, der pro Leuchtstelle 299,00 € brutto beträgt.

 

Bei einigen Projekten zur Ergänzung der Straßenbeleuchtung wurde bereits beschlossen, diese Förderung in Anspruch zu nehmen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Verfügbarkeit der Mittel ungewiss ist, sollte für weitere Beleuchtungsmaßnahmen die Förderung genutzt werden. In der Anlage werden daher alle aktuellen Möglichkeiten der Förderung dargestellt, die auch eine erhebliche Entlastung des Haushaltes mit sich bringen werden. Maßnahmen, die anderweitig gefördert werden bzw. zu Erschließungskosten z. B. für Wohngebiete gehören, sollten nicht über dieses Programm abgewickelt werden. Im Einzelnen:

 

Anstrahlung Markuskirche und Ehrenmal

Für diese beiden Maßnahmen liegt bereits eine Fördervereinbarung über 5.800,00 € vor.

Beim Ehrenmal ist bereits ein Netzanschluss vorhanden. Die Förderung betrifft hier die Anschaffung der verschiedenen Strahler mit Zubehör. Die Erdarbeiten erfolgen in Abstimmung mit der Westnetz GmbH durch eine Tiefbaufirma. Diese Kosten werden über die Sanierung abgewickelt und entsprechend gefördert.

 

Bei der Anstrahlung der Markuskirche muss die Gemeinde die Kosten für den Netzanschluss für eine Leuchtstelle in Höhe von 299,00 € brutto übernehmen.

 

Beleuchtung an der K 319, Bextener Straße

Für dieses Haushaltsjahr ist vorgesehen, mit der Beleuchtung entlang der Bextener Straße von der Emsbrücke bis zum Holstener Weg zu beginnen. Insgesamt müssen 11 Straßenleuchten aufgestellt werden, um eine vernünftige Ausleuchtung zu erhalten. Aufgrund der Haushaltsmittel von 10.000,00 € pro Jahr würde diese Maßnahme nur über mehrere Jahre umgesetzt werden können.

 

Mit dem Förderprogramm würden die Kosten von insgesamt  18.678,66 € zu 100 % übernommen werden. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt lediglich für die Netzanschlüsse 3.289,00 € brutto.

 

Beleuchtung Mehringer Straße

Außerdem ist vorgesehen, die Beleuchtung an der Mehringer Straße um 3 Peitschenmastleuchten zu ergänzen. Die Kosten für die Aufstellung dieser gebrauchten Leuchten, die am neuen Kreisverkehr und bei ISP abgebaut wurden, betragen 1.285,20 €, die ebenfalls aus dem Förderprogramm übernommen werden können.

 

Der Eigenanteil für den Netzanschluss beträgt 897,00 €.

 

Beleuchtung an OKE

Der Radweg an der OKE zwischen dem Nepomukweg und der Einmündung in die L 39 soll entsprechend den Planungen auch ausgeleuchtet werden. Die Kosten für die Aufstellung dieser 16 Leuchten betragen 26.595, 83 €. Diese Straßenleuchten sind jedoch – anders als die Straße selbst - förderfähig nach dem Entflechtungsgesetz. Daher sollten diese Kosten auch durch Mittel aus dem Förderprogramm der innogy übernommen werden.

 

Der Eigenanteil für die Netzanschlüsse beträgt 4.783,99 € und gehört zu den Baukosten der OKE.

 

Beleuchtung Wohngebiet nördlich L 39

Die Erschließung dieses Wohngebietes obliegt zwar der NLG, jedoch muss aufgrund des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages mit der innogy  die Beleuchtung von der Gemeinde beauftragt werden. Die Bebauung ist soweit fortgeschritten, dass von den insgesamt erforderlichen 17 Leuchten bereits 10 Leuchten aufgestellt werden können, damit zum nächsten Herbst eine Grundbeleuchtung sichergestellt ist.

 

Die Kosten für die 10 Leuchten belaufen sich auf 14.115,07 € für die Aufstellung und 2.990,00 € für die Netzanschlüsse. Die Kosten belasten nicht den Haushalt der Gemeinde, da zunächst alles über die NLG abgewickelt wird. Eine Bezuschussung aus dem Förderprogramm der innogy ist nicht möglich, da die Kosten für die Beleuchtung in den Erschließungskostenanteil für den Grundstückskaufpreis eingerechnet wurden.

 

Beleuchtung Emsstraße, 2. BA, Beleuchtung Kirchplatz und Anstrahlung kath. Kirche

Für die vorgenannten Maßnahmen hat die innogy/Westnetz die Kosten ermittelt und Angebote abgegeben. Für die Beleuchtung im 2. BA der Emsstraße können zunächst nur 4 Straßenlaternen aufgestellt werden, da im Bereich des Parkplatzes/Neuer Markt noch kein Endausbau erfolgt. Die Kosten von 6.654,62 € können über das Förderprogramm abgewickelt werden, die Kosten für den Netzanschluss in Höhe von 1.196,00 € werden vom Treuhandkonto bezahlt.

 

Ebenfalls können die Kosten für die Straßenlaternen auf dem Kirchvorplatz und für das Material für die Anstrahlung der Kirche aus dem Förderprogramm übernommen werden. Die Erdarbeiten für die Leitungen für die Anstrahlung werden im Zuge der Ausbauarbeiten des Kirchvorplatzes durchgeführt und über das Treuhandkonto bezahlt.

 

Die Materialkosten für die Anstrahlung belaufen sich auf 10.780,04 €. Netzanschlusskosten entstehen nicht, da die Leitungsverteilung von einem separaten Schaltschrank erfolgt, der von der Westnetz aufgestellt wird.

 

Auf dem Kirchvorplatz sollen insgesamt 11 Straßenlaternen aufgestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf 20.059,45 €. Die Kosten für den Netzanschluss, die vom Treuhandkonto bezahlt werden,, betragen 3.288,99 €.

 

Zusammenfassung:

Aus dem Förderprogramm der innogy werden insgesamt Kosten in Höhe von 63.257.97 € übernommen.

Der Anteil der Netzanschlüsse, der von der Gemeinde über den Haushalt abgewickelt wird, beträgt 4.485,00 €. Für allgemeine Beleuchtungsmaßnahmen stehen insgesamt 10.000,00 € zur Verfügung.

Die Kosten für die Netzanschlüsse der Straßenlaternen an der OKE wurden bei den Baukosten und der entsprechenden Kostenstelle berücksichtigt.

Die Kosten für die Beleuchtung im neuen Wohngebiet an der L 39/Im Holde werden von der NLG übernommen.

Die anteiligen Kosten für die Sanierungsmaßnahmen im Ortskern werden durch die Städtebauförderung bezuschusst und werden über das Treuhandkonto abgewickelt.


Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die innogy / Westnetz mit den vorgenannten Arbeiten zur Aufstellung der Straßenlaternen und der Anstrahlung der Kirchen zu den vorgenannten Kosten zu beauftragen.

 

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, mit der innogy die vorgenannten Vereinbarungen zur energetischen Förderung in Höhe von insgesamt 63.257,97 € abzuschließen.




Stellungnahme der Kämmerei:

Nach der vorgenannten Aufstellung stehen die benötigten Haushaltsmittel bei den entsprechenden Kostenstellen im Haushalt für 2018 zur Verfügung.