Betreff
Bebauungsplan Nr. 69 "Gewerbegebiet an der L 39", 2. vereinfachte Änderung; a) Beschluss über Bedenken und Anregungen, b) Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/114/2018
Aktenzeichen
622-21.69.2
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet an der L 39“ lag in der Zeit vom 30.04. – 01.06.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 01.06.2018 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann demnach der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 


Beschlussempfehlung:

 

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/114/2018 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet an der L 39“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet an der L 39“ einschließlich Begründung als Satzung.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Zum aktuellen Zeitpunkt entstehen keine HH-rechtlichen Auswirkungen.