Betreff
Bebauungsplan Nr. 30 "Gewerbegebiet an der K 12", 2. vereinfachte Änderung; a) Beschluss über Bedenken und Anregungen, b) Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/113/2018
Aktenzeichen
622-21.30.2
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet an der K 12“ lag in der Zeit vom 30.04. – 01.06.2018 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf dieser Bebauungsplanänderung eine Stellungnahme bis zum 01.06.2018 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet. Hierüber ist ein entsprechender Beschluss zu fassen.

 

 

b)

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist eine Stellungnahme des Landkreis Emsland eingegangen. Es wird empfohlen, parallel zum Ausschluss von Vergnügungsstätten, im Plangebiet Einzelhandelsbetriebe mit innenstadt- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie Einzelhandelsagglomerationen auszuschließen.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst das Gebiet des ehemaligen Möbelhauses Rautland. Da hier u.a. ein Sonderpostenmarkt vorhanden war und der Verkauf von Schuhware angeboten wurde, sollten nahversorgungsrelevante Sortimente sowie Einzelhandelsagglomerationen weiterhin zugelassen werden, zumal die Gebäude nur bedingt für andere, zulässige Gewerbetriebe geeignet sind und die Gebäude dann von Leerstand bedroht sind.. Insofern wird seitens der Gemeinde Salzbergen kein Handlungsbedarf gesehen.

 

Daher kann nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 


Beschlussempfehlung:

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. BV/113/2018 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet an der K 12“ vorzunehmen.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Gewerbegebiet an der K 12“ einschließlich Begründung als Satzung.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Zum aktuellen Zeitpunkt entstehen keine HH-rechtlichen Auswirkungen.