Betreff
55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Östlich Nordmeyerstraße"; a) Ergänzung zum Beschluss über Bedenken und Anregungen vom 14.12.17, b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
BV/105/2018
Aktenzeichen
622-14.55
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zur Genehmigung beim Land-kreis Emsland eingereicht. Mit Schreiben vom 25.04. hatte der Landkreis mitgeteilt, dass für ein sehr kleinen Teilbereich die Genehmigung versagt werden sollte, da dieser Teil der dargestellten Wohnbaufläche, die für die neue Kita vorgesehen ist,, im gutachterlich festgelegten angemessenen Sicherheitsabstand von 471 m (nach den Störfallregelungen) zur H&R liegt. Da eine ergänzende Abwägung nicht kurzfristig vorgelegt werden konnte, wurde der Antrag auf Genehmigung zurückgezogen. Dabei wurde vereinbart, dass bei einer Neubeantragung die Prüfungsfrist von max. 3 Monaten, die der Landkreis hat, erheblich verkürzt wird, da nur diese Problematik noch geprüft werden muss.

 

Von dieser Problematik ist die Gemeinde zukünftig sehr oft betroffen, da der Sicherheitsabstand, der einzuhalten ist, den südlichen Teil der Ortslage, also bis hin zur Bahnhofstraße, erfasst. Regelmäßig muss in den zukünftigen Bauleitplänen eine intensive Abwägung zum Störfallrecht erfolgen. Deswegen wird bereits jetzt vorgeschlagen, eine generelle Überprüfung der Sicherheitsabstände vorzunehmen und allgemeine Regelungen zu treffen, wie mit baulichen Veränderungen in dem Sicherheitsbereich umgegangen werden soll.

 

Um zunächst die Bauleitpläne für den Bereich der neuen Kita rechtssicher verabschieden zu können, wurde vom Büro UCON, das auch die Störfallproblematik für die H&R bearbeitet, eine Stellungnahme erarbeitet, die zum Ergebnis kommt, dass die Unterschreitung des Abstandes um wenige Meter nicht zu einer Ablehnung der Kita an dieser Stelle führen kann. Innerhalb der vorhandenen Bebauung im Ortskern ist eine geringfügige Ergänzung nicht so problematisch, da hier bereits eine sogenannte Gemengelage vorhanden ist. Die vorhandene mögliche Gefährdung der Bevölkerung wird dadurch nur unwesentlich erhöht.

 

 

Durch die neue Kita wird jedoch eine zusätzliche Gemengelage geschaffen, so dass dann die vorgenannte Argumentation nicht greift, obwohl nur wenige Quadratmeter Fläche betroffen sind. In Gesprächen mit dem Landkreis hat sich ergeben, dass nur eine Reduzierung des angemessenen Abstandes zu einer Lösung führt. Zudem müsste die sozio-ökonomische Notwendigkeit in dem Sinne erläutert werden, dass die Kita nur an dieser Stelle möglich ist und alternative Standorte nicht geeignet sind.

 

Dieser Nachweis kann in der Kürze der Zeit (es muss dringend der Investorenwettbewerb in Gang gesetzt werden) nicht erbracht werden.

Daher wird vorgeschlagen, die vom Sicherheitsabstand betroffenen Flächen als nicht bebaubar auszusparen. Der Standort der Kita müsste dann auf die nördliche Seite der Stichstraße verlegt werden. Das dann zu bildende Grundstück müsste bis zum Naturschutzwall der Umgehungsstraße – mit entsprechendem Abstand zur Nordmeyerstraße – für die Kindertagesstätte genutzt werden. Ein Straßenabzweig Richtung Norden für den zweiten Teil des Wohngebietes kann dann nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Um den Genehmigungsantrag erneut stellen zu können, muss entsprechend die Abwägung zu dieser Problematik ergänzt und vom Rat beschlossen werden. Gleichzeitig ist der Feststellungsbeschluss neu zu fassen. Voraussetzung für die Gültigkeit der Beschlüsse ist die Zustimmung des Landkreises zur Abwägung.

 

 


Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, entsprechend den Ausführungen in der Vorlage Nr. BV/105/2018 eine ergänzende Abwägung zur Störfallproblematik abzugeben. Der Standort der geplanten Kindertagesstätte wird in Richtung nOrden verschoben.

 

Der Rat der Gemeinde Salzbergen fasst den erneuten Feststellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Nordmeyerstraße“.


Stellungnahme der Kämmerei:

Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich aus dem Sachverhalt noch keine HH-rechtlichen Auswirkungen.