Betreff
Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Marienkindergartens Holsten-Bexten der Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/085/2018
Aktenzeichen
449-01.2.1
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

Die Kindergartengebühren für die Marienkita werden nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Marienkindergartens Holsten-Bexten vom 22.06.1995 erhoben.

 

Zum 01.08.2018 wird die neue Kindertagesstätte in Betrieb gehen. Ebenfalls wird voraussichtlich zum 01.08.2018 die Beitragsfreiheit in Kindergärten eingeführt. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des beitragsfreien Kindergartens und zur Kommunalisierung der Sprachförderung liegt vor. Man geht davon aus, dass dieser Gesetzentwurf im Juni durch den niedersächsischen  Landtag  verabschiedet  wird (siehe hierzu auch BV/086/2018).

 

Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang eine neue Satzung, gültig für alle Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Salzbergen, zu erlassen, die auch die Regelung der Beitragsfreiheit berücksichtigt. (siehe Beschlussvorlage BV/086/2018)

 

Die bisherige Satzung, die nur für die Marienkita gültig ist, ist daher aufzuheben.




Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, vorbehaltlich der angekündigten Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder durch das Land Niedersachsen und Verabschiedung einer neuen „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Salzbergen“ die Aufhebung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Marien-Kindergartens Holsten-Bexten der Gemeinde Salzbergen“ vom 22.06.1995, einschließlich der

1. Satzung zur Änderung der Satzung in Kraft getreten am 01.08.1997, der

2. Satzung zur Änderung der Satzung in Kraft getreten am 01.08.2009, der

3. Satzung zur Änderung der Satzung in Kraft getreten am 01.08.2010 und  der

4. Satzung zur Änderung der Satzung in Kraft getreten am 01.08.2015.

voraussichtlich mit Wirkung zum 01.08.2018.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich keine, da sich lediglich die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühren ändert.