Betreff
Verkehrsregelungen während der Baumaßnahmen Kirchplatz und Emsstraße
Vorlage
BV/047/2018
Aktenzeichen
151-22.021
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Die Maßnahmen des 1. Bauabschnittes der Emsstraße sind immer noch nicht abgeschlossen. Regen – und damit hohe Grundwasserstände – und in den letzten Wochen die Kälte verhindern einen zügigen Ausbau. Gemeinde und Baufirma warten nun auf steigende Temperaturen und trockenes Wetter, um das Teilstück der Emsstraße von der Unterführung bis zur Kanzlei Kruse zu asphaltieren. Die Gehwege sind bereits in den letzten Wochen in Pflasterbauweise hergestellt worden.

 

Sollte der Asphalt wie beschrieben eingebaut sein, wird die Sperrung der Eisenbahnunterführung einseitig aufgehoben. Sie wird in Richtung Holsten/Neumehringen für den motorisierten Verkehr freigegeben. D.h., man kann den Ortskern durch die Unterführung verlassen, aber nicht durch die Unterführung in den Ortskern fahren. Hier gelten weiterhin die derzeitigen Umleitungsbeschilderungen.

 

Grund ist: man möchte eine Überlastung des untergeordneten Straßennetzes im Ortskern vermeiden. Denn als nächstes wird die Kreuzung Feldkamp/Emsstraße im Bereich Volksbank, LVM, Sundag zu sperren sein. Von dort wird man versuchen, den Teilabschnitt der Emsstraße zwischen Volksbank und Fadenwerk/Sundag zu entwässern, damit dort die Kanalbauarbeiten fortgesetzt werden können. Entsprechende Bohrungen und Pumpversuche sind vorgesehen. Sollte dieses erfolgreich sein, kann der Abschnitt ab Kanzlei Kruse bis einschließlich der Kreuzung zum Feldkamp in einem Zug fertig gestellt werden.

 

Während der Kreuzungssperrung wird zudem der „Hügelweg“ als Einbahnstraße beschildert. Der „Hügelweg“ wird dann auch für LKW gesperrt. Ein Befahren ist dann nur noch vom „Overhuesweg“ in Richtung „Am Feldkamp“ möglich. Dieses geschieht wegen der geringen Ausbaubreite des Hügelweges und zum Schutz der Anlieger. Ein Begegnungsverkehr ist dort kaum möglich. Fahrradverkehr wird aber in Gegenrichtung zugelassen.

 

Damit wird es zwangsläufig zu Mehrbelastungen auf den Straßen „Am Feldkamp“, „Kolpingstraße“ und „Koberg“ kommen. Das Teilstück der Straße „Koberg“ von der „Kolpingstraße“ bis zur „Schüttorfer Straße“ wird aufgrund des schlechten Zustandes ebenfalls für Schwerlastverkehr gesperrt. Dieser wird über den „Ulmenweg“ umgeleitet. Grundsätzlich soll aber der Durchgangsverkehr und hierbei besonders der Schwerverkehr die bereits ausgeschilderte Umleitung benutzen. Der Anlieferverkehr für alle Geschäfte ist grundsätzlich damit auch gewährleistet,

 

Während der Sperrung ist auch die jetzige Zufahrt zum Kirchparkplatz blockiert. Gegenüber dem Gebäude Boyer wird die zweite Zu- und Ausfahrt des Kirchplatzes provisorisch erweitert, so dass bei Ein- und Ausfahrt Begegnungsverkehr unproblematischer wird. Die Poller vor dem Kirchenportal werden entfernt, der Verkehr wird dann über den Kirchvorplatz als Einbahnstraße zurück auf den Parkplatz geführt. So können die Einstellplätze in Schrägaufstellung ordnungsgemäß angefahren werden.

 

In der Einfahrt zum Parkplatz „Am Markt“ wird es durch Arbeiten an einem Kanalschacht ebenfalls zu Einschränkungen kommen. Die Zufahrt zum Parkplatz und zum Grundstück Boyer bleibt aber gewährleistet.

 

Für Fußgänger, die vom Feldkamp in den Ortskern möchten, werden Wege in der Kreuzungsbaustelle freigehalten.

 

Damit sind die Belastungen dann jedoch noch nicht am Ende. Ab Mai soll dann der zweite Bauabschnitt der Emsstraße – zunächst auch wieder mit Kanalbauarbeiten – folgen. Parallel werden die Ausbauarbeiten für den ersten Abschnitt des Kirchplatzes folgen. Die Emsstraße ist damit wohl erst zum Ende des Jahres 2018 wieder durchgängig befahrbar.

 

Der Beschilderungsplan für Umleitung/Sperrung ist als Anlage beigefügt.


Beschlussempfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass die verkehrsregelnden Maßnahmen im Zuge der Baudurchführung entsprechend dem Inhalt der Vorlage beantragt werden.


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrelevante Auswirkungen ergeben sich durch die Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht.