Darlegung des Sachverhaltes:
Unmittelbar nach Verabschiedung stellten sich durch bauliche (u.a. Heizungsschäden in der Kindertagesstätte und der Grundschule in Holsten-Bexten, Schäden an der Straßenkanalisation usw.) und organisatorische (z.B. Ein- und Errichtung einer neuen Kindertagesstätte bereits ab 2018) unabweisbare Notwendigkeiten zur Anpassung des Haushaltsplanes 2018.
Daher ist gem. § 115 NKomVG ein Nachtragshaushalt aufzustellen.
Die notwendigen Planänderungen werden in der Sitzung vorgestellt.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die 1. Nachtragssatzung und den 1. Haushaltplan 2018.
Stellungnahme der
Kämmerei:
Unter Berücksichtigung aller bekannten veränderten HH-Positionen und unter Beachtung aller möglichen Deckungsmöglichkeiten ist nun ein Nachtragshaushalt aufzustellen. Trotz der erhöhten Aufwands-/Ausgabenpositionen ist ein ausgeglichenes Ergebnis anzustreben, da ansonsten ggfls. ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden muss.