Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan und 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Vorlage
BV/033/2018
Aktenzeichen
912-10.2
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Unmittelbar nach Verabschiedung stellten sich durch bauliche (u.a. Heizungsschäden in der Kindertagesstätte und der Grundschule in Holsten-Bexten, Schäden an der Straßenkanalisation usw.) und organisatorische (z.B. Ein- und Errichtung einer neuen Kindertagesstätte bereits ab 2018) unabweisbare Notwendigkeiten zur Anpassung  des Haushaltsplanes 2018.

 

Daher ist gem. § 115 NKomVG ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

 

Die notwendigen Planänderungen werden in der Sitzung vorgestellt.


Beschlussempfehlung:

Der Rat beschließt die 1. Nachtragssatzung und den 1. Haushaltplan 2018.


Stellungnahme der Kämmerei:

Unter Berücksichtigung aller bekannten veränderten HH-Positionen und unter Beachtung aller möglichen Deckungsmöglichkeiten ist nun ein Nachtragshaushalt aufzustellen. Trotz der erhöhten Aufwands-/Ausgabenpositionen ist ein ausgeglichenes Ergebnis anzustreben, da ansonsten ggfls. ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden muss.