Betreff
Gaskonzessionsvertrag
1. Anpassung des Kriterienkataloges
2. Änderungen im 1. Verfahrensbrief und weiterer Zeitablauf
Vorlage
BV/131/2017
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

Anpassung des Kriterienkataloges

 

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung im Bundesanzeiger haben zwei Versorgungsunternehmen  (Innogy und die Stadtwerke Schüttorf-Emsbüren) ihr Interesse an einem neuen Gaskonzessionsvertrag für die Gemeinde Salzbergen bekundet. Daraufhin haben beide einen ersten Verfahrensbrief mit der Aufforderung erhalten, ein „verbindliches Angebot mit Verhandlungsoption“ abzugeben. Diesem Schreiben war der am 16.03.2017 vom Rat beschlossene Kriterienkatalog als Anlage beigefügt. Die Bewerber wurden darauf hingewiesen, dass bei Unklarheiten zu diesem Verfahrensbrief die Bewerber Einwendungen innerhalb von 10 Tagen geltend zu machen haben. Hiervon haben die Stadtwerke Gebrauch gemacht und besonders zu den Ausführungen im Kriterienkatalog Hinweise oder Anregungen gegeben bzw. Bedenken angemeldet. Um diese rechtliche zu prüfen, wurde der Termin für die Abgabe des Angebotes für beide Interessenten aufgehoben.

 

Der von der Gemeinde beschlossene Kriterienkatalog wurde zwischenzeitlich rechtlich überprüft. Danach sind die bislang gewählten Kriterien und deren Prozentsatz vom Grundsatz her richtig. Allerdings sollten die Unterkriterien detaillierter benannt, erläutert und auch mit Prozentpunkten versehen werden, damit die Anbieter ihre Angebote daran besser orientieren können. Dieser neue Kriterienkatalog muss, bevor er den Interessenten übersandt wird, erneut vom Rat beschlossen werden. Der Entwurf hierzu ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

Anhand dieses Kataloges wurde zwischenzeitlich auch eine Bewertungsmatrix erstellt, an der sich die Ratsmitglieder bei der Bewertung der Angebote später orientieren können. Diese Matrix wird bei der Vorstellung der Angebote durch die Anbieter vorgelegt.

 

Änderungen im 1. Verfahrensbrief und weiterer Zeitablauf

 

Der 1. Verfahrensbrief wird entsprechend dem Beschluss zum Kriterienkatalog und den Hinweisen des Interessenten – soweit erforderlich – angepasst und neu verschickt. Ein entsprechendes Angebot muss dann nach 6 Wochen vorliegen. Danach werden die Angebote ausgewertet und evtl. nachverhandelt. Danach erfolgt die Vorstellung der Angebote durch die Anbieter im Rat. Der Rat beschließt dann voraussichtlich im Juni 2018 abschließend, mit welchem Anbieter der nächste Gaskonzessionsvertrag abgeschlossen werden soll. Danach erfolgt die Freigabe durch die kommunale Aufsichtsbehörde. Anschließend werden alle Bewerber über die Entscheidung unterrichtet. Erst dann kommt es zur Vertragsunterzeichnung. Der neue Gaskonzessionsvertrag würde dann ab dem 01.04.2019 in Kraft treten.


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt  den als Anlage zur Vorlage BV/131/2017 beigefügten Kriterienkatalog als Grundlage zur Bewertung der Angebote für den Abschluss des neuen Gaskonzessionsvertrages.


Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die Maßnahme hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt.