Betreff
Eröffnungsbilanz 2012
Vorlage
BV/124/2017
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Zum 1. Januar 2006 ist das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Niedersachsen in Kraft getreten. Demnach hatten die niedersächsischen Kommunen die Aufgabe, ihre Gemeindewirtschaft nach den neuen Vorschriften der NGO und der GemHKVO in einer Übergangszeit bis spätestens zum Haushaltsjahr 2012 umzustellen.

Die Gemeinde Salzbergen hat zum 01.01.2012 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik umgestellt auf die „doppelte Buchführung in Konten“ (Doppik). Somit greifen ab diesem Zeitpunkt  nunmehr die o.g. Bestimmungen.

Nach Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften ist für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft einer kommunalen Körperschaft erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, vom Hauptorgan der Körperschaft (hier: Gemeinderat) eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen.

Diese erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Salzbergen liegt nunmehr vor.

Die Bilanzsumme beträgt 41,35 Mio. €. Die Nettoposition (sie entspricht dem Begriff Eigenkapital im HGB) beläuft sich auf 31,54 Mio. €, was eine Eigenkapitalquote von 76 % bedeutet.

Für die Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig. Die in diesem Zusammenhang besonders langwierige und zeitaufwändige Erfassung und grundsätzliche Bewertung des gemeindeeigenen Vermögens, wurde unter anderem in enger Zusammenarbeit und in kontinuierlicher Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Emsland durchgeführt.

Von verschiedenen Bewertungsvereinfachungen wurde Gebrauch gemacht.

 

Diese erste Eröffnungsbilanz wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Emsland geprüft und führte zu folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

 

„Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Salzbergen entspricht den gesetzlichen

Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen. Sie

vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde Salzbergen zum Bilanzstichtag.“

 


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Salzbergen zum 01.01.2012 gemäß Artikel 6 Absatz 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (GemHausRNeuOG) wird entsprechend den vorgelegten Bilanzunterlagen beschlossen.




Stellungnahme der Kämmerei:
Auf Grundlage der testierten Eröffnungsbilanz ist nunmehr der entsprechende Jahresabschluss gemäß gültiger Verordnungen und unter Beachtung der Anmerkungen zur Bilanz für das HH-Jahr 2012 zu erstellen. Darauf folgend die Jahresabschlüsse der Folgejahre.