Betreff
55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Östlich Nordmeyerstraße"
a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
BV/114/2017
Aktenzeichen
622-14.55
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

 

a)

Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Nordmeyerstraße“ lag in der Zeit vom 11.09. – 11.10.2017 öffentlich aus. Seitens der Bürger sind weder Bedenken noch Anregungen vorgetragen worden.

 

Die betroffenen Behörden sind über die öffentliche Auslegung informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, nochmals zum Entwurf dieses Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme bis zum 11.10.2017 abzugeben. Das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, hat die Abwägungsvorschläge, die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt sind, erarbeitet.

 

Der Beschluss über alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller Verfahrensdurchgänge durch den Rat gefasst werden.

 

b)

Nach Abschluss der Behörden- und Bürgerbeteiligung und erfolgter Abwägung kann nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

 

 

 




Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

a)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage zur Vorlage Nr. 2017 - 114 aufgeführte Abwägung zu den Stellungnahmen der beteiligten Behörden im Rahmen der Aufstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Nordmeyerstraße“ abzugeben.

 

b)

Der Rat der Gemeinde Salzbergen fasst den Feststellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich Nordmeyerstraße“ einschließlich Begründung und Anlagen.




Stellungnahme der Kämmerei:

 

Der Sachverhalt hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Einfluss auf den HH der Gemeinde.