Darlegung des Sachverhaltes:
Es ist die
verkehrsrechtliche Widmung einiger, bereits baulich fertig gestellter Straßen
nachzuholen:
Die Straßen
‚“‘Otterweg, Biberweg und Wieselweg“ im Baugebiet Wieschebrink IV, die Straßen
„Habichtweg, Falkenweg, Eulenweg, Adlerweg, Stichstraße Steider Straße und
Scheperjans-Pättken“ im Baugebiet südl. Dünnstraße, die Straßen „Fasanenweg und
Rebhuhnweg“ im Baugebiet Sandkamp II sowie die Straße „Sanddornweg“ im
Baugebiet Feldhook II sind endgültig hergestellt worden. Die in den
Übersichtskarten dargestellten Straßen und Wege sind dem öffentlichen Verkehr
zu widmen.
Die Abnahme der
Straßen- und Wegeflächen im Baugebiet „Wieschebrink IV“ hat am 20.11.2018
stattgefunden. Die Straßenflächen sind im Eigentum der Gemeinde Salzbergen.
Eine Widmung kann daher beschlossen werden. Die Rechtskraft tritt mit
Bekanntmachung der Verfügung ein.
Die Abnahme der
Straßen- und Wegeflächen im Baugebiet „südl. Dünnstraße“ hat am 16.11.2016
stattgefunden. Die Straßenflächen befinden sich noch im Eigentum der
Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Salzbergen GbR (WBS). Eine Widmung ist nur mit
Zustimmung der WBS möglich. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung wird
empfohlen, die Flächen zeitnah an die Gemeinde zu übertragen und umgehend einer
Widmung zuzustimmen. Der Widmungsbeschluss wird daher unter Vorbehalt gefasst.
Das
Scheperjans-Pättken befindet sich im Eigentum der Gemeinde Salzbergen. Eine
Widmung kann daher beschlossen werden. Die Rechtskraft tritt mit Bekanntmachung
der Verfügung ein.
Die Abnahme der
Straßen- und Wegeflächen im Baugebiet „Sandkamp II“ hat am 29.10.2020
stattgefunden. Die Straßenflächen befinden sich noch im Eigentum der
Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Salzbergen GbR (WBS). Eine Widmung ist nur mit
Zustimmung der WBS möglich. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung wird
empfohlen, die Flächen zeitnah an die Gemeinde zu übertragen und umgehend einer
Widmung zuzustimmen. Der Widmungsbeschluss wird daher unter Vorbehalt gefasst.
Die Abnahme der Straßenfläche der Straße „Sanddornweg“ hat am 04.11.2014 stattgefunden. Die Straßenflächen sind im Eigentum der Gemeinde Salzbergen. Eine Widmung kann daher beschlossen werden. Die Rechtskraft tritt mit Bekanntmachung der Verfügung ein.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in den
beigefügten Übersichtskarten dargestellten Straßen- und Wegeflächen dem
öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Gesellschafterversammlung stimmt den Widmungen zu.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen ergeben sich insofern, dass die Straßen – so noch im Eigentum der
Wirtschaftsbetriebe Salzbergen GmbH – für die Bilanz der Gemeinde entsprechend
aktiviert werden müssen. Dies tangiert allerdings keine Haushaltspositionen,
sondern ist rein bilanziell. Grundstücksübertragungen erfolgen maximal zu einem
symbolischen Preis.