Betreff
Widmung der Straßen und Wege
Vorlage
BV/096/2023
Aktenzeichen
642-03
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Es ist die verkehrsrechtliche Widmung einiger, bereits baulich fertig gestellter Straßen nachzuholen:

 

Die Straßen ‚“‘Otterweg, Biberweg und Wieselweg“ im Baugebiet Wieschebrink IV, die Straßen „Habichtweg, Falkenweg, Eulenweg, Adlerweg, Stichstraße Steider Straße und Scheperjans-Pättken“ im Baugebiet südl. Dünnstraße, die Straßen „Fasanenweg und Rebhuhnweg“ im Baugebiet Sandkamp II sowie die Straße „Sanddornweg“ im Baugebiet Feldhook II sind endgültig hergestellt worden. Die in den Übersichtskarten dargestellten Straßen und Wege sind dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Abnahme der Straßen- und Wegeflächen im Baugebiet „Wieschebrink IV“ hat am 20.11.2018 stattgefunden. Die Straßenflächen sind im Eigentum der Gemeinde Salzbergen. Eine Widmung kann daher beschlossen werden. Die Rechtskraft tritt mit Bekanntmachung der Verfügung ein.

 

Die Abnahme der Straßen- und Wegeflächen im Baugebiet „südl. Dünnstraße“ hat am 16.11.2016 stattgefunden. Die Straßenflächen befinden sich noch im Eigentum der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Salzbergen GbR (WBS). Eine Widmung ist nur mit Zustimmung der WBS möglich. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung wird empfohlen, die Flächen zeitnah an die Gemeinde zu übertragen und umgehend einer Widmung zuzustimmen. Der Widmungsbeschluss wird daher unter Vorbehalt gefasst.

Das Scheperjans-Pättken befindet sich im Eigentum der Gemeinde Salzbergen. Eine Widmung kann daher beschlossen werden. Die Rechtskraft tritt mit Bekanntmachung der Verfügung ein.

 

Die Abnahme der Straßen- und Wegeflächen im Baugebiet „Sandkamp II“ hat am 29.10.2020 stattgefunden. Die Straßenflächen befinden sich noch im Eigentum der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Salzbergen GbR (WBS). Eine Widmung ist nur mit Zustimmung der WBS möglich. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung wird empfohlen, die Flächen zeitnah an die Gemeinde zu übertragen und umgehend einer Widmung zuzustimmen. Der Widmungsbeschluss wird daher unter Vorbehalt gefasst.

 

Die Abnahme der Straßenfläche der Straße „Sanddornweg“ hat am 04.11.2014 stattgefunden. Die Straßenflächen sind im Eigentum der Gemeinde Salzbergen. Eine Widmung kann daher beschlossen werden. Die Rechtskraft tritt mit Bekanntmachung der Verfügung ein.


Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in den beigefügten Übersichtskarten dargestellten Straßen- und Wegeflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die Gesellschafterversammlung stimmt den Widmungen zu.


Stellungnahme der Kämmerei:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich insofern, dass die Straßen – so noch im Eigentum der Wirtschaftsbetriebe Salzbergen GmbH – für die Bilanz der Gemeinde entsprechend aktiviert werden müssen. Dies tangiert allerdings keine Haushaltspositionen, sondern ist rein bilanziell. Grundstücksübertragungen erfolgen maximal zu einem symbolischen Preis.