Betreff
Anpassung der Kitagebühren und Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/092/2023
Aktenzeichen
449-00.08
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Im Landkreis Emsland sind die Elternbeiträge seit dem 01.08.1997 auf dem gleichen niedrigen Niveau und somit seit 26 Jahren nicht angehoben worden.

 

In der Sitzung der Arbeitsgruppe der Hauptverwaltungsbeamten des Landkreis Emsland am 17.03.2023 wurde das Thema „Kitabeiträge“ deshalb aufgegriffen, worauf der auf Landkreisebene bestehende Arbeitskreis für Kindertagestätten eine neue Beitragsstruktur erarbeitet hat.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten haben in Ihrer Sitzung am 19.09.2023 diesen neuen Kitabeiträgen/-gebühren zugestimmt und auch zugestimmt, dass diese in allen emsländischen Kommunen auf den Weg gebracht werden sollen.

 

Folgende inhaltliche Änderungen werden vorgeschlagen:

 

-       Rundung der Einkommensgrenzen auf volle 500 € - / 1.000 € - Beträge

-       Einführung von Stufen V und VI in 12.500er-Schritten beginnend bei 25.000 €

-       Erweiterung möglich, aber aktuell nicht gewünscht

-       lineare Preise innerhalb der Einkommensstufen je Betreuungsstunde

-       die frühere Beitragsreduzierung bei 6-Std.-Gruppen um 5 € korrigieren

-       moderate Erhöhung um 10 % in den ersten drei Beitragsstufen bei einer 4-Std.-Betreuung

-       im Übrigen lineare Anpassung und Korrektur der 6-Std.-Betreuung

-       Randstundenbetreuung U3: hälftige Sätze je Betreuungsstunde,

Randstundenbetreuung Ü3 über 8 Stunden: 20 € je halbe Stunde

 

 

Die AG der HVB hat sich ferner darauf verständigt, dass die Elternbeiträge jährlich entsprechend eines Dynamisierungssatzes in Höhe von 5 % erhöht werden sollen.

 

Die neuen Gebühren sind in der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Salzbergen (in der Fassung vom 01.08.2018)“ zu berücksichtigen, so dass eine Änderung der Satzung zum 01.08.2024 notwendig ist.

 

Die Beitragsfestsetzung der kath. Einrichtungen soll analog zu diesen neuen Kitagebühren entsprechend der Satzung erfolgen.

 

Die überarbeitete Satzung sowie eine Übersicht über die Veränderungen der Beiträge ist der Vorlage beigefügt.


Beschlussempfehlung:

Den neuen Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten wird zugestimmt und die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Salzbergen“ wird wie vorgelegt genehmigt und beschlossen. 


Stellungnahme der Kämmerei:

Die Haushaltsansätze für Kitagebühren der kommunalen Kindertagesstätten sind im Planansatz für das Haushaltsjahr 2024 moderat erhöht worden.