Darlegung des Sachverhaltes:
Im Landkreis
Emsland sind die Elternbeiträge seit dem 01.08.1997 auf dem gleichen niedrigen
Niveau und somit seit 26 Jahren nicht angehoben worden.
In der Sitzung der
Arbeitsgruppe der Hauptverwaltungsbeamten des Landkreis Emsland am 17.03.2023
wurde das Thema „Kitabeiträge“ deshalb aufgegriffen, worauf der auf
Landkreisebene bestehende Arbeitskreis für Kindertagestätten eine neue
Beitragsstruktur erarbeitet hat.
Die
Hauptverwaltungsbeamten haben in Ihrer Sitzung am 19.09.2023 diesen neuen
Kitabeiträgen/-gebühren zugestimmt und auch zugestimmt, dass diese in allen
emsländischen Kommunen auf den Weg gebracht werden sollen.
Folgende
inhaltliche Änderungen werden vorgeschlagen:
- Rundung der Einkommensgrenzen auf volle 500 € - / 1.000 € -
Beträge
- Einführung von Stufen V und VI in 12.500er-Schritten beginnend bei
25.000 €
- Erweiterung möglich, aber aktuell nicht gewünscht
- lineare Preise innerhalb der Einkommensstufen je Betreuungsstunde
- die frühere Beitragsreduzierung bei 6-Std.-Gruppen um 5 €
korrigieren
- moderate Erhöhung um 10 % in den ersten drei Beitragsstufen bei
einer 4-Std.-Betreuung
- im Übrigen lineare Anpassung und Korrektur der 6-Std.-Betreuung
- Randstundenbetreuung U3: hälftige Sätze je Betreuungsstunde,
Randstundenbetreuung Ü3 über 8
Stunden: 20 € je halbe Stunde
Die AG der HVB hat
sich ferner darauf verständigt, dass die Elternbeiträge jährlich entsprechend
eines Dynamisierungssatzes in Höhe von 5 % erhöht werden sollen.
Die neuen Gebühren
sind in der „Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Salzbergen
(in der Fassung vom 01.08.2018)“ zu berücksichtigen, so dass eine Änderung der Satzung zum
01.08.2024 notwendig ist.
Die
Beitragsfestsetzung der kath. Einrichtungen soll analog zu diesen neuen
Kitagebühren entsprechend der Satzung erfolgen.
Die überarbeitete Satzung sowie eine Übersicht über die Veränderungen der Beiträge ist der Vorlage beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Den neuen Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten wird zugestimmt und die „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Salzbergen“ wird wie vorgelegt genehmigt und beschlossen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Die
Haushaltsansätze für Kitagebühren der kommunalen Kindertagesstätten sind im
Planansatz für das Haushaltsjahr 2024 moderat erhöht worden.