Darlegung des Sachverhaltes:
Mit Schreiben vom
05.10.2023 hat die Gemeinderatsabgeordnete Katrin Kaiser (SPD-Fraktion) dem
Bürgermeister die Niederlegung ihres Gemeinderatsmandates mitgeteilt.
Gemäß § 44 des
Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) hat der Gemeindewahlleiter am
05.10.2023 festgestellt, dass für die Abgeordnete Frau Katrin Kaiser, Herr
Markus Lammers als Ersatzperson nachrückt. Herr Lammers hat mit Schreiben vom
13.12.2023 erklärt, dass er das Mandat annimmt (s. auch MV/005/2023 Belehrung
und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes).
Der Gemeinderat hat
den Sitzverlust der Abgeordneten Frau Katrin Kaiser nach § 52 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festzustellen; zuvor ist
ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Durch zu fassenden Feststellungsbeschluss beginnt gemäß § 51 NKomVG die Mitgliedschaft im Rat für die Ersatzperson.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen stellt fest, dass Frau
Katrin Kaiser, Muttkamp 2, 48499 Salzbergen, mit Schreiben vom 05.10.2023 auf
ihr Mandat im Gemeinderat gem. § 51 Abs. Nr. 1 NKomVG, verzichtet hat.
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG tritt der Sitzverlust mit diesem Feststellungsbeschluss ein.
Zudem beginnt gem. § 51 NKomVG durch diesen Beschluss die Mitgliedschaft von Herrn Markus Lammers, Wacholderweg 13, 48499 Salzbergen im Rat der Gemeinde Salzbergen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Es ergeben sich
keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.