Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2022 der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/078/2023
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Die gemäß § 157 und 158 NKomVG gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 wurde von der Gehring & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Lingen (Ems) durchgeführt.

 

Die Bilanz weist zum 31.12.2022 in der Endsumme einen Betrag von 7.060.329,06 € aus.

 

Der Jahresüberschuss aus dem laufenden Geschäftsjahr beträgt 183.340,34 €. Aufgrund des Gewinnvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von 21.111,52 € € ergibt sich in 2022 ein Bilanzgewinn in Höhe von 204.451,86 €.

 

Die durchgeführten Form- und Belegprüfungen haben keine Beanstandungen ergeben.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gehring & Kollegen GmbH hat dem Rechnungs-prüfungsamt des Landkreises Emsland den Jahresabschluss vorgelegt. Ergänzende Feststellungen entsprechend § 34 Abs. 1 S. 3 der Eigenbetriebsverordnung vom 12.07.2018 wurden lt. Prüfvermerk vom 07.11.2023 nicht für erforderlich gehalten.

 

Der Jahresabschluss ist gem. Gesellschaftervertrag von der Gesellschafterversammlung noch zu beschließen.

 

Entsprechend des § 12 des Gesellschaftervertrages ist dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen.


Beschlussempfehlung:

Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2022 fest. Der Jahresüberschuss aus dem laufenden Geschäftsjahr beträgt 183.340,34 €. Aufgrund des Gewinnvortrages aus 2021 in Höhe von 21.111,52 € ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 204.451,86 €, der auf neue Rechnung in das Folgejahr übertragen wird.

 

Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer wird gem. § 12 des Gesellschaftervertrages für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.


Stellungnahme der Kämmerei:

Der Jahresabschluss der Wirtschaftsbetriebe Salzbergen GmbH hat keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. Weitere Zuschussbeteiligungen als die eingeplanten sind aufgrund des Jahresergebnisses nicht zu tätigen.