Betreff
Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in den Kindertagesstätten; Quik
Vorlage
BV/100/2017
Aktenzeichen
449-00.36
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Das Land Niedersachsen fördert nach Maßgabe der sog. Quik-Richtlinie die Qualität in Kindertagesstätten unter Berücksichtigung des Ziels der Integration von Kindern mit Fluchterfahrungen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die kommunalen Spitzenverbände das Für und Wider sehr ausführlich erörtert und  entsprechend berichtet.

 

Nach den vorliegenden Berechnungen könnte der Landkreis Emsland für die Förderperioden 2017 und 2018 sowie 2019 und 2020 Zuwendungen in Höhe von bis zu 7.758.095,86 € (ohne die Stadt Lingen ) beantragen. Antragsberechtigt und Förderempfänger ist der Landkreis Emsland als örtlicher Träger der Jugendhilfe.

 

Gefördert werden die Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften (Zusatzkräften) in Gruppen oder gruppenübergreifend, in denen überwiegend Kinder Ü3 betreut werden, über das nach § 4 KiTaG erforderliche Personal hinaus (= dritte Kraft in Kindergartengruppen!)  und Einführungskurse für nicht qualifizierte Zusatzkräfte (Hilfskräfte).

 

Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt (keine Ko-Finanzierung erforderlich)

 

Die Projektförderung wird für die Dauer von jeweils zwei Jahren, erstmalig zum 01.01.2017 gewährt:

 

  1. Projektzeitraum: 01.01.2017 bis 31.12.2018
  2. Projektzeitraum: 01.01.2019 bis 31.12.2020

 

Gesamtförderbetrag 1. Projektzeitraum: 3.879.047,93 €

 

Es besteht das Risiko, dass durch dieses Programm die dritte Kraft in Kiga-Gruppen als neuer Qualitätsstandard außerhalb des Kindertagesstättengesetzes eingeführt wird. Sollte das Land Niedersachsen nach 2020 aus der Finanzierung aussteigen, könnte sich unter Berücksichtigung einer politischen und gesellschaftlichen Diskussion die Frage stellen, ob bzw. wer die Finanzierung der Drittkräfte zukünftig sicherstellt!

 

Außerdem kommt es zu zusätzlichem Arbeitsaufwand in der Gemeindeverwaltung.

 

Umsetzungsvorschlag vom Landkreis Emsland:

 

Mit dem Ziel, die zur Verfügung stehenden Mittel zu akquirieren, neue Fachkräfte (sozialpädagogische Assistenten/ Innen) anstelle von „Hilfskräften“ zu gewinnen und dadurch das Risiko einer dauerhaften Implementierung von „Hilfskräften“ als Drittkräfte in Kiga-Gruppen zu Lasten der Kommunen abzuschwächen, wird vorgeschlagen, die Mittel in  befristete 1/2 – Stellen mit „berufsbegleitender Ausbildung zur/ zum sozialpädagogischen Assistentin/ Assistenten“ zu investieren.

 

Darüber hinaus sollen die Mittel zur befristeten Anstellung von Fachkräften, zur befristeten Stundenaufstockung bei Fachkräften, die bereits in Kitas tätig sind sowie zur nachrangig befristeten Anstellungen von nicht qualifizierten Hilfskräften eingesetzt werden.

 

Aufgrund der besonderen Bedeutung sollen die kreisangehörigen Gemeinden in den Verteilungs- und Koordinierungsprozess eingebunden werden. Die Mittel werden in Form eines fiktiven Budgets auf die 18 kreisangehörigen Gemeinden verteilt.  Maßgeblich ist die Anzahl der Kinder Ü3, die im jeweiligen Gemeindegebiet betreut werden.

 

Für die Gemeinde Salzbergen bedeutet das eine voraussichtliche jährliche Gesamtzuwendung in Höhe von 47.314,92 €. Davon wären 20.000,00 € als kalkulatorische Kosten für die nebenberufliche Ausbildung einer Kraft  anzusetzen. Es bleiben dann 27.314,92 € für weiteres zusätzliches Personal.

 

Es stellt sich dann die Frage, wie die Mittel (zusätzliche Arbeitskräfte) möglichst sinnvoll auf die 3 Salzbergener Kindertagesstätten aufgeteilt werden können.  Als Anhaltspunkt sollte die Anzahl der Kinder mit Fluchterfahrung dienen. 

 

Die Anzahl der Kinder mit Fluchterfahrung ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. In Klammern stehen die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund (z.B. England, Portugal, Russland, Türkei)

 

Kita St. Cyriakus:                             8(23)

 

Kita St. Augustinus:                        4 (11)

 

Marien-Kita:                       0 (3)


Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Gemeinde Salzbergen unterstützt  den Antrag des Landkreises Emsland. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Katholischen Kirchengemeinde, als Träger der beiden größeren Kindertagesstätten, ein Konzept zu einem sinnvollen Personaleinsatz zu erarbeiten und die, durch die Zuwendungen zur Verfügung stehenden Mittel, entsprechend zu verteilen. Als Anhaltspunkt dabei soll die Anzahl der Kinder mit Fluchterfahrung und Migrationshintergrund dienen.


Stellungnahme der Kämmerei:
Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind im Gemeindehaushalt weder aktuell (2017) noch in der zukünftigen Finanzplanung veranschlagt. Vorausgesetzt,  die Zuwendungen können in dargestellter Form realisiert werden, ist der Gemeindehaushalt zukünftig nicht weiter belastet.