Darlegung des Sachverhaltes:
Die
Gemeindeverwaltung möchte künftig für eigene touristische Angebote die
Zusammenarbeit mit dem Förderverein Saline Gottesgabe weiter ausbauen.
Durch die
Kooperation mit dem Förderverein ist geplant, das Thema „Salz“ und auch
Salz-Produkte bei Veranstaltungen wie dem Salz- und Ölmarkt, dem Lichterfest
oder bei den Salzbergener Gästeführungen besser und vermehrt zu präsentieren.
So ist z.B. am
03.09.2023 eine geführte Radtour über die „Salzbergener Salzroute“ mit Führung
bei der Saline in Rheine geplant. Des Weiteren wird der Förderverein am Salz-
und Ölmarkt 2024 -voraussichtlich mit einer mobilen Siedepfanne nebst
Darstellung und Verkauf von Salzprodukten- teilnehmen.
In diesem
Zusammenhang schlägt die Gemeindeverwaltung vor, dem „Verein zur
Förderung der Saline Gottesgabe e.V.“
als Mitglied beizutreten.
Der Verein dient
der Erforschung der Salzgeschichte unter Berücksichtigung der historischen
Salzsiedung und bezweckt u.a. die historische Methode des Salzsiedens, wie sie
Jahrhunderte lang auf der Saline Gottesgabe ausgeübt wurde, zu erforschen und
bekannt zu machen.
Detaillierte
Informationen zum Förderverein können unter dem Link http://www.saline-gottesgabe.de/foerderverein/ sowie der anliegenden Satzung und
Beitragsordnung des Vereins entnommen werden.
Für die
Mitgliedschaft der Gemeinde ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 18
Euro zu zahlen.
Der Beitritt zum
Förderverein verspricht einen unmittelbaren Mehrwert für die Gemeinde
Salzbergen, da so der fachliche Austausch, das voneinander Lernen sowie die
touristischen Angebote in Salzbergen verbessert werden.
Die Beschlussfassung über die Mitgliedschaft im Verein obliegt gemäß § 58 Abs. 1 Ziffer 12 NKomVG dem Rat der Gemeinde Salzbergen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, dem „Verein zur Förderung der Saline Gottesgabe e.V.“ als Vereinsmitglied mit sofortiger Wirkung beizutreten und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 18 Euro zu zahlen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Entsprechende
Haushaltsmittel für den Mitgliedsbeitrag stehen im Teilhaushalt des
Bürgermeisterbüros zur Verfügung und sind für die Folgejahre zu beplanen.