hier: Entlastung gemäß § 129 NKomVG
Darlegung des Sachverhaltes:
Die Gemeinde Salzbergen hat den
doppischen Jahresabschluss 2015 aufgestellt.
Der Jahresabschluss 2015 weist
folgendes Ergebnis aus:
Ergebnisrechnung:
Ordentliche Erträge: 14.729.338,29 Euro
Ordentliche Aufwendungen: 13.417.197,79 Euro
Ordentliches Ergebnis: 1.312.140,50 Euro
Außerord. Erträge: 559.838,59 Euro
Außerord. Aufwendungen: 866.822,01 Euro
Außerord. Ergebnis: -306.983,42 Euro
Jahresergebnis: 1.005.157,08 Euro
Finanzrechnung:
Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit: 1.325.682,14 Euro
Saldo aus Investitionstätigkeit: -943.300,07 Euro
Saldo aus Finanzierungstätigkeit: 1.151.838,11 Euro
Saldo aus HH-unwirks. Vorgängen:
-12.544,30 Euro
Ergebnis Finanzrechnung: 1.521.675,88 Euro
Hinsichtlich des Prüfungsansatzes
und der Prüfungshandlungen wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes (Landkreis
Emsland) bestätigt, dass
• der
Haushaltsplan 2015 eingehalten worden ist,
• die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
• bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld-
und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter
Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
• sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und
der
Jahresabschluss 2015 die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde Salzbergen darstellt.
Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen, haben sich nicht ergeben.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen
beschließt den Jahresabschluss 2015 in der vorgelegten Form und nimmt den
Prüfbericht und die Stellungnahme zur Kenntnis.
Dem Bürgermeister wird Entlastung
erteilt.
Der Überschuss im ordentlichen
Ergebnis in Höhe von 1.312.140,50 € wird der Rücklage des ordentlichen
Ergebnisses (§ 110 Abs. 6 Satz 2 NKomVG) zugeführt.
Der Fehlbetrag aus dem
außerordentlichen Ergebnis in Höhe von -306.983,42 € wird zum einen durch die
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (§ 110 Abs. 6 Satz
2 NKomVG) in Höhe von 237.992,02 € ausgeglichen. Zum anderen ist die Rücklage
des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 68.991,40 € (Differenz) zur Deckung
heranzuziehen (§ 24 GemHKVO|§ 24 KomHKVO).
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
für den aktuellen Haushalt der Gemeinde ergeben sich aus dem Jahresabschluss
2015 nicht.