Darlegung des Sachverhaltes:
Die Bundesregierung
hat das Ziel, den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die
Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“,
welches am 01.02.2023 in Kraft getreten ist, will sie den Ausbau der
Windenergie in Deutschland schneller voranbringen.
Durch das in dem v.
g. Gesetz enthaltene „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG) erfolgt ein
neues Regime für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Die
Steuerung der Windenergie in Niedersachsen erfolgt nun vor allem durch die
Träger der Regionalplanung (Landkreise u. kreisfreie Städte) und eine den
verbindlichen Teilflächenzielen entsprechende Flächenausweisung. Gemäß § 3 Abs.
1 WindBG ist in jedem Bundesland ein prozentualer Anteil der Landesfläche für
die Windenergie an Land auszuweisen. In Niedersachsen beträgt der
Flächenbeitragswert, der bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen ist, insgesamt
2,2 % der Landesfläche.
Über eine
niedersachsenweite Potenzialstudie wurden Flächenpotenziale ermittelt und erste
Flächenziele abgeleitet, die den Landkreisen zugeteilt wurden. Mit dem Entwurf
des Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des
Windenergieflächenbedarfsflächengesetzes (NWindBGUG) wurden diese Flächenziele
weiter präzisiert und sollen in Zukunft verbindlich festgesetzt werden. Der
Landkreis Emsland muss demnach mindestens 3,26 % seiner Fläche als
Vorranggebiet für die Windenergie ausweisen. Werden die Flächenziele nicht
erfüllt, dann entfällt die Steuerungsmöglichkeit über das Regionale
Raumordnungsprogramm (RROP) und die Privilegierung von Windenergieanlagen
bleibt im gesamten Außenbereich uneingeschränkt bestehen.
Die Gemeinde
Salzbergen möchte sich mit Flächenvorschlägen für zukünftig auszuweisende
Vorranggebiete für die Windenergie aktiv in den Planungsprozess zur Änderung
des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Emsland
einbringen. Vor diesem Hintergrund wurde im Januar 2023 eine
Potenzialflächenstudie zur Ermittlung möglicher Windenergieflächen in Auftrag
gegeben. Die Potenzialflächenstudie soll einen Überblick darüber geben, in
welchen Bereichen der Gemeinde Salzbergen Windenergieprojekte realisiert werden
können.
Im Rahmen der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 08.06.2023 wurden die Ergebnisse der Potenzialstudie durch das Büro Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH aus Herford vorgestellt. Es wurden insgesamt fünf Potenzialflächen (Anlage) ermittelt. Nach Möglichkeit sollen die Flächenvorschläge dem Landkreis Emsland im Zuge der Änderung des RROP für zukünftig auszuweisende Vorranggebiete für die Windenergie zur näheren Untersuchung und ggf. zur Einbeziehung genannt werden. Die Beschlussfassung der Potenzialflächenanalyse Windenergie soll in der Sitzung des Rates am 22.06.2023 erfolgen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die in der
Sitzung des
Gemeindeentwicklungsausschusses am 08.06.2023 vorgestellte
Potenzialflächenanalyse Windenergie (Anlage)
durch das Büro Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH aus Herford.
Dem Landkreis
Emsland sollen im Rahmen der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes
(RROP) folgende Potentialflächen als Vorranggebiete für die Windenergie unter
unten aufgeführten Bedingungen zur näheren Untersuchung und ggf. zur Einbeziehung
empfohlen werden:
Potenzialfläche 1,
östlich des bestehenden Windparks in Holsten (Folie 16 der Anlage)
-
zuzüglich
Beibehalt der bestehenden Konzentrationsfläche außerhalb des ausgewiesenen
Potenzials (gelbe markierte Fläche)
-
Prüfung
zur Inanspruchnahme von in dem Gebiet befindlichen Kompensationsflächen und
deren Folgen
-
Prüfung
zur Inanspruchnahme der in dem Gebiet befindlichen Waldflächen
Potenzialfläche 2,
östlich der B70 angrenzend an die Gemeinde Spelle (Folie 17 der Anlage)
-
Aufgrund
der Lage (Wald) und der geringen Größe (0,68) sollte auf eine Empfehlung der
Fläche verzichtet werden
Potenzialfläche 3,
Waldfläche östlich Samerrot in Steide (Folie 18 der Anlage)
-
Prüfung
der Lage im Wald
-
Prüfung
der teilweisen Überlagerung mit einem potenziell schutzwürdigen Biotop
Potenzialfläche 4,
Gemeindegrenze Ohne, nordwestlich Sanddabbau Steider See (Folie 19 der Anlage)
-
Prüfung
der Lage im Wald
-
Prüfung
des Anflugsektors des Flugplatzes Rheine-Bentlage
Potenzialfläche 5,
Stoverner Wald östlich angrenzend Sanddabauu Steider See (Folie 20 der Anlage)
-
Prüfung
der Lage im Wald
-
Prüfung
der Überlagerung des Vorranggebietes Rohstoffgewinnung (Sand)
-
Prüfung
des Anflugsektors des Flugplatzes Rheine-Bentlage
Stellungnahme der Kämmerei:
Durch die
Beschlussfassung ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.