Betreff
Potenzialflächenanalyse Windenergie
Vorlage
BV/047/2023
Aktenzeichen
812-02
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Die Bundesregierung hat das Ziel, den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“, welches am 01.02.2023 in Kraft getreten ist, will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland schneller voranbringen.

 

Durch das in dem v. g. Gesetz enthaltene „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG) erfolgt ein neues Regime für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Die Steuerung der Windenergie in Niedersachsen erfolgt nun vor allem durch die Träger der Regionalplanung (Landkreise u. kreisfreie Städte) und eine den verbindlichen Teilflächenzielen entsprechende Flächenausweisung. Gemäß § 3 Abs. 1 WindBG ist in jedem Bundesland ein prozentualer Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. In Niedersachsen beträgt der Flächenbeitragswert, der bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichen ist, insgesamt 2,2 % der Landesfläche.

 

Über eine niedersachsenweite Potenzialstudie wurden Flächenpotenziale ermittelt und erste Flächenziele abgeleitet, die den Landkreisen zugeteilt wurden. Mit dem Entwurf des Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsflächengesetzes (NWindBGUG) wurden diese Flächenziele weiter präzisiert und sollen in Zukunft verbindlich festgesetzt werden. Der Landkreis Emsland muss demnach mindestens 3,26 % seiner Fläche als Vorranggebiet für die Windenergie ausweisen. Werden die Flächenziele nicht erfüllt, dann entfällt die Steuerungsmöglichkeit über das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) und die Privilegierung von Windenergieanlagen bleibt im gesamten Außenbereich uneingeschränkt bestehen.

 

Die Gemeinde Salzbergen möchte sich mit Flächenvorschlägen für zukünftig auszuweisende Vorranggebiete für die Windenergie aktiv in den Planungsprozess zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Emsland einbringen. Vor diesem Hintergrund wurde im Januar 2023 eine Potenzialflächenstudie zur Ermittlung möglicher Windenergieflächen in Auftrag gegeben. Die Potenzialflächenstudie soll einen Überblick darüber geben, in welchen Bereichen der Gemeinde Salzbergen Windenergieprojekte realisiert werden können.

Im Rahmen der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 08.06.2023 wurden die Ergebnisse der Potenzialstudie durch das Büro Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH aus Herford vorgestellt. Es wurden insgesamt fünf Potenzialflächen (Anlage) ermittelt. Nach Möglichkeit sollen die Flächenvorschläge dem Landkreis Emsland im Zuge der Änderung des RROP für zukünftig auszuweisende Vorranggebiete für die Windenergie zur näheren Untersuchung und ggf. zur Einbeziehung genannt werden. Die Beschlussfassung der Potenzialflächenanalyse Windenergie soll in der Sitzung des Rates am 22.06.2023 erfolgen.


Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die in der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 08.06.2023 vorgestellte Potenzialflächenanalyse Windenergie (Anlage) durch das Büro Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH aus Herford.

 

Dem Landkreis Emsland sollen im Rahmen der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) folgende Potentialflächen als Vorranggebiete für die Windenergie unter unten aufgeführten Bedingungen zur näheren Untersuchung und ggf. zur Einbeziehung empfohlen werden:

 

Potenzialfläche 1, östlich des bestehenden Windparks in Holsten (Folie 16 der Anlage)

-       zuzüglich Beibehalt der bestehenden Konzentrationsfläche außerhalb des ausgewiesenen Potenzials (gelbe markierte Fläche)

-       Prüfung zur Inanspruchnahme von in dem Gebiet befindlichen Kompensationsflächen und deren Folgen

-       Prüfung zur Inanspruchnahme der in dem Gebiet befindlichen Waldflächen

 

Potenzialfläche 2, östlich der B70 angrenzend an die Gemeinde Spelle (Folie 17 der Anlage)

-       Aufgrund der Lage (Wald) und der geringen Größe (0,68) sollte auf eine Empfehlung der Fläche verzichtet werden

 

Potenzialfläche 3, Waldfläche östlich Samerrot in Steide (Folie 18 der Anlage)

-       Prüfung der Lage im Wald

-       Prüfung der teilweisen Überlagerung mit einem potenziell schutzwürdigen Biotop

 

Potenzialfläche 4, Gemeindegrenze Ohne, nordwestlich Sanddabbau Steider See (Folie 19 der Anlage)

-       Prüfung der Lage im Wald

-       Prüfung des Anflugsektors des Flugplatzes Rheine-Bentlage

 

Potenzialfläche 5, Stoverner Wald östlich angrenzend Sanddabauu Steider See (Folie 20 der Anlage)

-       Prüfung der Lage im Wald

-       Prüfung der Überlagerung des Vorranggebietes Rohstoffgewinnung (Sand)

-       Prüfung des Anflugsektors des Flugplatzes Rheine-Bentlage

 

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Durch die Beschlussfassung ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.