Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen-und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/040/2023
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Gem. § 1 Abs. 1 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) sind Kommunen dazu berechtigt Steuern, Gebühren und Beiträge zu erheben. Hierzu bedarf es gem. § 2 Abs. 1 NKAG grundsätzlich eine Satzung.

 

Zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Nutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften ist demnach eine Satzung erforderlich. Ein Satzungsentwurf ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gebührensatzung beruht auf § 9 der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Salzbergen (siehe Beschlussvorlage Nr. 039/2023).

 

Die Höhe der Benutzungsgebühren steht noch nicht fest. Diese sind im Rahmen einer Gebührenkalkulation zu ermitteln. Bis zur abschließenden Beschlussfassung in der Ratssitzung am 22.06.2023 liegen die entsprechenden Gebührensätze vor.


Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Salzbergen gem. Anlage.


Stellungnahme der Kämmerei:

Aufgrund dieser Satzung ergibt sich die rechtliche Möglichkeit der Gebührenerhebung zur möglichst angestrebten kostendeckenden Unterbringung des entsprechenden Personenkreises. Die Höhe der Benutzungsgebühren ist noch zu ermitteln. Hierzu ist eine Gebührenkalkulation erforderlich.