Darlegung des Sachverhaltes:
Gem. § 10 Abs. 1
Nds. Kommunalverfassungsgesetz können Kommunen ihre eigenen Angelegenheiten
durch Satzungen regeln.
Die Unterbringung
von Obdachlosen und Flüchtlingen fällt in den Zuständigkeitsbereich der
Gemeinden. Folglich ist für die Benutzung dieser Unterkünfte als
Rechtsgrundlage eine Satzung erforderlich.
Ein Entwurf einer Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Salzbergen ist als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Salzbergen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Entsprechende Einnahmen durch Gebühren werden über eine separate Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften abgerechnet (siehe Beschlussvorlage Nr. 040/2023).