Betreff
Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Salzbergen
Vorlage
BV/038/2023
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Mit dem Inkrafttreten des niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG) am 23.05.2019 und den damit einhergehenden Wegfall des niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes verliert die bisherige Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Salzbergen vom 11.12.1996, zuletzt geändert am 23.03.2001, ihre Gültigkeit.

 

Als Rechtsgrundlage für die Abwehr abstrakter Gefahren und zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen bedarf es der Verabschiedung einer neuen Gefahrenabwehrverordnung in der Gemeinde Salzbergen.

 

Ermächtigungsgrundlage für die neue Verordnung ist der § 55 Abs. 1 Nr. 1 NPOG. Ein Entwurf der neuen Gefahrenabwehrverordnung ist als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt. 


Beschlussempfehlung:

Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die als Anlage beigefügte Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Salzbergen.

 


Stellungnahme der Kämmerei:

Der Haushalt ist lediglich betroffen, wenn bei Ordnungswidrigkeiten entsprechende Bußgelder vereinnahmt werden..