Betreff
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten für die Jahre 2020-2022
Vorlage
MV/003/2023
Aktenzeichen
022-47
Art
Mitteilungsvorlage

Mitteilung:

Gemäß § 9 Abs. 7 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erstattet der Hauptverwaltungsbeamte der Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre einen Bericht über die Maßnahmen und deren Auswirkungen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat.

 

Die Niedersächsische Verfassung macht darin die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, zur ständigen Aufgabe auch der Gemeinden.

 

Der letzte Bericht für die Jahre 2017 – 2019 wurde dem Rat der Gemeinde Salzbergen in seiner Sitzung am 13.02.2020 durch die Gleichstellungsbeauftragte Christel Kleppe vorgestellt.

 

Der Bericht für die Jahre 2020 bis 2022 ist dieser Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt und wird hiermit der Vertretung zur Beratung vorgelegt.