Mitteilung:
Gemäß §
9 Abs. 7 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erstattet der
Hauptverwaltungsbeamte der Vertretung gemeinsam mit der
Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre einen Bericht über die Maßnahmen
und deren Auswirkungen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages
aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat.
Die
Niedersächsische Verfassung macht darin die Achtung der Grundrechte,
insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern,
zur ständigen Aufgabe auch der Gemeinden.
Der
letzte Bericht für die Jahre 2017 – 2019 wurde dem Rat der Gemeinde Salzbergen
in seiner Sitzung am 13.02.2020 durch die Gleichstellungsbeauftragte Christel
Kleppe vorgestellt.
Der Bericht für die Jahre 2020 bis 2022 ist dieser Mitteilungsvorlage als Anlage beigefügt und wird hiermit der Vertretung zur Beratung vorgelegt.