a) Beschluss über Bedenken und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Darlegung des Sachverhaltes:
a)
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am
21.09.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und
3. Teilbereich beschlossen.
Die hierfür
erforderliche frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und §
4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum Dezember 2021/Januar 2022 durchgeführt.
Unter Beteiligung
des Ortsrates Holsten-Bexten hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am
23.08.2022 die vorgetragenen Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen
Beteiligung behandelt und entsprechend den Auslegungsbeschluss gefasst. Hierzu
wird auf die Vorlage BV/074/2022 verwiesen.
Der Entwurf des
o.a. Bebauungsplanes, eischließlich Begründung nebst Anlagen, lag im Zeitraum
vom 25.10. – 24.11.2022 im Rathaus öffentlich aus. Zusätzlich konnten die
Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Salzbergen eingesehen werden.
In diesem Zeitraum
hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich zu den Entwurfsunterlagen zu
äußern. Hiervon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Im vorgenannten
Zeitraum wurde gleichzeitig die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführt.
Die betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung
informiert und gleichzeitig aufgefordert worden, zum Entwurf des
Bebauungsplanes eine Stellungnahme bis zum 24.11.2022 abzugeben.
Das beauftragte
Planungsbüro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst hat die Abwägungsvorschläge zu
den vorgebrachten Stellungnahmen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt sind,
erarbeitet.
Hierzu ist
insbesondere auf die Stellungnahme des Landkreises Emsland einzugehen. Dieser
hat bereits in der frühzeitigen Beteiligung auf mögliche Geruchsimmissionen,
verursacht durch einen 500 m entfernten landwirtschaftlichen Betrieb,
hingewiesen. Hier hat sich die Gemeinde Salzbergen zur Bewertung der
Geruchsimmissionen auf einen immissionsschutztechnischen Bericht der Zech
Ingenieurgesellschaft aus dem Jahr 2017 berufen. Dieser legt dar, dass die
Grenzwerte für die Geruchsimmissionen deutlich unterschritten werden.
Der Landkreis hat
hingegen in seiner Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung nun
darauf hingewiesen, dass dieser zum Nachweis dargelegte
immissionsschutztechnische Bericht nicht als ausreichend angesehen wird, da
sich im Laufe der Zeit einige Rechtsvorschriften (u.a. TA Luft) geändert haben
und erneuert wurden.
Daraufhin wurde das
Büro Zech nun beauftragt, den immissionsschutztechnischen Bericht aus dem Jahr
2017 auf der Grundlage derzeit anzunehmender Vorgaben und Rahmenbedingungen zu
aktualisieren. Unter anderem müssen die Tierzahlen und neue meteorologische
Daten herangezogen werden.
Nach
Voreinschätzung des Gutachters kann dennoch davon ausgegangen werden, dass die
Grenzwerte der Geruchsimmissionen weiterhin deutlich unterschritten werden.
Die erarbeiteten
Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen (sowohl aus der frühzeitigen
Beteiligung als auch von der öffentlichen Auslegung) sind als Anlage beigefügt.
Der Beschluss über
alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen muss nach Durchführung aller
Verfahrensdurchgänge durch den Rat der Gemeinde Salzbergen gefasst werden.
b)
Nach Abschluss der
einzelnen Verfahrensschritte und erfolgter Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen kann demnach der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr.
115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich, einschließlich Begründung und
Anlagen, unter dem Vorbehalt der abschließenden Ergebnisse des derzeit
aktualisierten immissionsschutztechnischen Berichtes, durch den Rat der
Gemeinde Salzbergen gefasst werden.
Folgende Anlagen
sind Bestandteil des Bebauungsplanes und dieser Beschlussvorlage zusätzlich
beigefügt:
-
Begründung
-
Umweltbericht
-
Brutvogelkartierung
und Artenschutzbeitrag.
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt, die in der Anlage aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich vorzunehmen.
b)
Der Rat der Gemeinde Salzbergen beschließt den Bebauungsplan Nr. 115 „Feldhook III“, 2. und 3. Teilbereich einschließlich Begründung, Umweltbericht, Brutvogelkartierung und Artenschutzbeitrag als Satzung.
Stellungnahme der Kämmerei:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen ergeben sich durch diese Beschlüsse nicht.