Darlegung des Sachverhaltes:
Der Trink- und
Abwasserverband beabsichtigt die Trink- und Schmutzwassergebühren zu erhöhen.
In der Verbandsversammlung am 23.11.2022 wird die Angelegenheit zur
Beschlussfassung auf der Tagesordnung stehen. Die Gebührenerhöhung wird vom
Verbandsausschuss empfohlen, nachdem entsprechende Gebührenkalkulationen durch
die Geschäftsführung vorgelegt wurden.
Sachdarstellung:
Unter Berücksichtigung der
Jahresergebnisse der letzten Jahre wurde die Kalkulation überarbeitet. Die
Berechnungen wurden von Göken, Pollak & Partner Treuhandgesellschaft mbH
durchgeführt und haben zum Ergebnis, dass eine Anpassung der Trinkwassergebühr
(gemäß Wasserabgabensatzung § 12 (3)) von
derzeit 1,11 €/m³ auf 1,31 €/m³ erforderlich ist.
Der Grundpreis (gemäß Wasserabgabensatzung § 12 (1), Q3 = Anschlussquerschnitt) sollte wie folgt erhöht werden:
Die o. g. Preise sind
Nettopreise und erhöhen sich um die jeweils aktuelle Mehrwertsteuer (derzeit 7
%).
Im Abwasserbereich ist eine
Anpassung des Arbeitspreises (gemäß § 18 (1) der Abwasserabgabensatzung) von
derzeit 2,73 € um 0,50 € / m³ auf 3,23 € / m³ erforderlich.
Der Arbeitspreis für
fäkalienfreies Industrieabwasser (gemäß § 18 (2) der Abwasserabgabensatzung)
sollte von derzeit 2,02 € / m³ um 0,54 € /m³ auf 2,56 € /m³ erhöht werden.
Für dezentrale Abwasseranlagen
(gemäß § 18 (4) der Abwasserabgabensatzung) ist eine Erhöhung des
Arbeitspreises von derzeit 36,05 €/m³ um 1,88 € /m³ auf 37,93 €/m³
erforderlich.
Der Grundpreis (gemäß § 15 der Abwasserabgabensatzung, Q3
= Anschlussquerschnitt) sollte wie folgt erhöht werden:
Der Einheitssatz für die Herstellung eines Revisionsschachtes (gemäß §12 (3) der Abwasserabgabensatzung) sollte von 1.035,00 € auf 2.655,00 € angehoben werden.
Die zugrundeliegenden Kalkulationen sind als Anlage beigefügt.
Beschlussempfehlung:
Die geplanten Gebührenerhöhungen werden zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Kämmerei:
Durch die
Gebührenerhöhung werden die dadurch entstehenden Mehrbelastungen im Rahmen des
Budgets abgefangen.