Betreff
Erhöhung der Trink- und Schmutzwassergebühren durch den Trink- und Abwasserverband
Vorlage
BV/116/2022
Aktenzeichen
815-00
Art
Beschlussvorlage

Darlegung des Sachverhaltes:

Der Trink- und Abwasserverband beabsichtigt die Trink- und Schmutzwassergebühren zu erhöhen. In der Verbandsversammlung am 23.11.2022 wird die Angelegenheit zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung stehen. Die Gebührenerhöhung wird vom Verbandsausschuss empfohlen, nachdem entsprechende Gebührenkalkulationen durch die Geschäftsführung vorgelegt wurden.

 

Sachdarstellung:

Unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse der letzten Jahre wurde die Kalkulation überarbeitet. Die Berechnungen wurden von Göken, Pollak & Partner Treuhandgesellschaft mbH durchgeführt und haben zum Ergebnis, dass eine Anpassung der Trinkwassergebühr (gemäß Wasserabgabensatzung § 12 (3)) von derzeit 1,11 €/m³ auf 1,31 €/m³ erforderlich ist.

 

Der Grundpreis (gemäß Wasserabgabensatzung § 12 (1), Q­­3 = Anschlussquerschnitt) sollte wie folgt erhöht werden:

 

 

Die o. g. Preise sind Nettopreise und erhöhen sich um die jeweils aktuelle Mehrwertsteuer (derzeit 7 %).

 

Im Abwasserbereich ist eine Anpassung des Arbeitspreises (gemäß § 18 (1) der Abwasserabgabensatzung) von derzeit 2,73 € um 0,50 € / m³ auf 3,23 € / m³ erforderlich.

 

Der Arbeitspreis für fäkalienfreies Industrieabwasser (gemäß § 18 (2) der Abwasserabgabensatzung) sollte von derzeit 2,02 € / m³ um 0,54 € /m³ auf 2,56 € /m³ erhöht werden.

 

Für dezentrale Abwasseranlagen (gemäß § 18 (4) der Abwasserabgabensatzung) ist eine Erhöhung des Arbeitspreises von derzeit 36,05 €/m³ um 1,88 € /m³ auf 37,93 €/m³ erforderlich.

 

Der Grundpreis (gemäß § 15 der Abwasserabgabensatzung, Q­­3 = Anschlussquerschnitt) sollte wie folgt erhöht werden:

 

 

Der Einheitssatz für die Herstellung eines Revisionsschachtes (gemäß §12 (3) der Abwasserabgabensatzung) sollte von 1.035,00 € auf 2.655,00 € angehoben werden.

Die zugrundeliegenden Kalkulationen sind als Anlage beigefügt.  


Beschlussempfehlung:

Die geplanten Gebührenerhöhungen werden zur Kenntnis genommen.


Stellungnahme der Kämmerei:

Durch die Gebührenerhöhung werden die dadurch entstehenden Mehrbelastungen im Rahmen des Budgets abgefangen.